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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Aufhebungsvertrag BR - 12 monatige Sperre vom Arbeitsamt?

D
deinur
Jan 2018 bearbeitet

Hallo - noch eine Frage: weiß jemand, ob es stimmt, dass wenn ein BR-Mitglied einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hat, eine 12 monatige Sperre vom Arbeitsamt erhält, falls er keinen neuen Arbeitsplatz im Anschluss hat?

Danke. Deinur

4.67305

Community-Antworten (5)

K
Kölner

30.06.2008 um 16:57 Uhr

@deinur 12wöchige Sperre?

D
deinur

30.06.2008 um 17:03 Uhr

12 MONATIGE Sperre, wegen BR-Mitgliedschaft. - So habe ich es gehört. Stimmt das?

deinur

P
Petrus

30.06.2008 um 17:36 Uhr

Wenn das AA von der BR-Mitgliedschaft erfährt, kann dem so sein. Siehe § 143a SGB III Die Sperrzeit nach §144 (1) Nr. 1 SGB III kommt dann noch obendrauf...

S
Sternburg

30.06.2008 um 17:36 Uhr

Ich halte das für ein klassisches Missverständnis - es werden wohl die üblichen 12 Wochen gemeint sein.

EDIT: Die Antwort meines Vorredners revidiert meinen Beitrag :-(

M
MOS

30.06.2008 um 17:46 Uhr

§143a S.3 Nr.1 greift nicht ein, da BR Tätigkeit einen zeitlich begrenzten Ausschluss der Kündigung darstellt. Wenn also ordentliche Kündigungsfrist eingehalten wird, dann kein Ruhen. Also allenfalls 12 Wochen Sperrzeit wegen Mitwirkung an Auflösung Beschäftigungsverhältnis.

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