Aufhebungsvertrag BR - 12 monatige Sperre vom Arbeitsamt?
Hallo - noch eine Frage: weiß jemand, ob es stimmt, dass wenn ein BR-Mitglied einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hat, eine 12 monatige Sperre vom Arbeitsamt erhält, falls er keinen neuen Arbeitsplatz im Anschluss hat?
Danke. Deinur
Community-Antworten (5)
30.06.2008 um 16:57 Uhr
@deinur 12wöchige Sperre?
30.06.2008 um 17:03 Uhr
12 MONATIGE Sperre, wegen BR-Mitgliedschaft. - So habe ich es gehört. Stimmt das?
deinur
30.06.2008 um 17:36 Uhr
Wenn das AA von der BR-Mitgliedschaft erfährt, kann dem so sein. Siehe § 143a SGB III Die Sperrzeit nach §144 (1) Nr. 1 SGB III kommt dann noch obendrauf...
30.06.2008 um 17:36 Uhr
Ich halte das für ein klassisches Missverständnis - es werden wohl die üblichen 12 Wochen gemeint sein.
EDIT: Die Antwort meines Vorredners revidiert meinen Beitrag :-(
30.06.2008 um 17:46 Uhr
§143a S.3 Nr.1 greift nicht ein, da BR Tätigkeit einen zeitlich begrenzten Ausschluss der Kündigung darstellt. Wenn also ordentliche Kündigungsfrist eingehalten wird, dann kein Ruhen. Also allenfalls 12 Wochen Sperrzeit wegen Mitwirkung an Auflösung Beschäftigungsverhältnis.
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