Erstellt am 30.06.2008 um 14:57 Uhr von Kölner
@deinur
12wöchige Sperre?
Erstellt am 30.06.2008 um 15:03 Uhr von deinur
12 MONATIGE Sperre, wegen BR-Mitgliedschaft. - So habe ich es gehört. Stimmt das?
deinur
Erstellt am 30.06.2008 um 15:36 Uhr von Petrus
Wenn das AA von der BR-Mitgliedschaft erfährt, kann dem so sein. Siehe § 143a SGB III
Die Sperrzeit nach §144 (1) Nr. 1 SGB III kommt dann noch obendrauf...
Erstellt am 30.06.2008 um 15:36 Uhr von Sternburg
Ich halte das für ein klassisches Missverständnis - es werden wohl die üblichen 12 Wochen gemeint sein.
EDIT: Die Antwort meines Vorredners revidiert meinen Beitrag :-(
Erstellt am 30.06.2008 um 15:46 Uhr von MOS
§143a S.3 Nr.1 greift nicht ein, da BR Tätigkeit einen zeitlich begrenzten Ausschluss der Kündigung darstellt. Wenn also ordentliche Kündigungsfrist eingehalten wird, dann kein Ruhen. Also allenfalls 12 Wochen Sperrzeit wegen Mitwirkung an Auflösung Beschäftigungsverhältnis.