40Stunden Vertrag aber weniger wöchentliche Arbeitszeit?
Hallo!
Einem MA der einen 40 Stunden-Vertrag besitzt und weniger als diese 40 Stunden laut Schichtmodell arbeiten soll,
- wird die Differenz vom Freizeitkonto ohne nachfragen abgezogen, oder
- muß ein 40 Stunden Schichtmodell angeboten werden,so das er die Möglichkeit hat seine vertragliche Wochenarbeitsstunden ab zu leisten oder aber muß gefragt werden, ob er bereit ist die Differenzstunden über sein Freizeitkonto ausgleichen möchte.
IGM MTV §3 Abs 3 geht meiner Meinung nicht darauf ein, wie in solchen Fällen zu verfahren ist.
Danke für die Hilfe!
Community-Antworten (2)
30.06.2008 um 16:54 Uhr
@Marc, gibt es hierüber keine vertraglichen Vereinbarungen, gerät der Arbeitgeber in "Annahmeverzug".
§ 615 BGB: "1Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. 2Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. 3Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt."
Mit solidarischen Grüßen
30.06.2008 um 17:00 Uhr
@marc: Als Ergänzung zu Matze: Es gilt Antwort 3) Dem MA muß ein 40 Stunden Schichtmodell angeboten werden,so das er die Möglichkeit hat seine vertragliche Wochenarbeitsstunden ab zu leisten oder aber der ArbGeb hat Pech und muss für weniger Wochenstuden trotzdem 40 h zahlen.
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