Hallo Konrad,
danke für Dein Interesse und Deine Meinung. Wahrscheinlich habe ich mich nicht richtig ausgedrückt. Was ich meine ist, dass es Spezis bei uns gibt, die durch diese Regelung Plusstunden für ihr Jahresarbeitszeitkonto ansammeln, andere aber dadurch unverschuldet ins Minus geraten, weil sie gerade in der Woche nur an vier Tagen arbeiten. Gibt es z.B. nicht eine Möglichkeit, dass man Fristen aushandelt, in denen das Stundenkonto wieder auf vertragliche Arbeitszeit gebracht werden sollte?
Wie gehen wir mit der Pauschalfestlegung des AG um, dass bei Nichtvorlage des Schichtplanes die Tage Montag bis Freitag für die Krankschreibung angerechnet werden?
Mitbestimmung bei Dienstplänen ist klar, aber was ist rechtzeitig?? Gerade im Schichtsystem erscheinen unserer Belegschaft 14 Tage im Voraus zu wenig. Gibt es evtl. gar Gerichtsurteile zu diesem Thema?
Ich würde mich sehr freuen, wenn wir dazu noch einmal kommunizieren könnten.
Auch die Meinung anderer Forumsteilnehmer wäre für uns sehr hilfreich.
Antwort 2 Erstellt am 30.06.2008 - 12:45 Uhr von Misselfi