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Leistungszulage in Altersteilzeit (Freistellungsphase)?

R
rena
Feb 2022 bearbeitet

Hallo, haben Altersteilzeitkräfte in der Freistellungsphase Anspruch auf Zahlung einer Leistungszulage? Gibt es hierzu ein Gerichtsurteil?

8.32507

Community-Antworten (7)

F
Fuxx

30.06.2008 um 15:25 Uhr

Hallo Ich denke nein. In der Freistellung "leistet" man ja nichts mehr. Urteil diesbezüglich kenne ich auch keines. Im ATG hab ich auch nichts gefunden. :-(

K
Kölner

30.06.2008 um 16:39 Uhr

@rena IMNSHO... Ich denke "mitunter schon"! Es kommt auf den Vertrag, den TV und die Art der Zulage an. BAG vom 01.03.2006 und vom 24.06.2003 sind entsprechend anzuwenden!

@Fuxx "In der Freistellung "leistet" man ja nichts mehr." Upps. Ist dem so?

"Urteil diesbezüglich kenne ich auch keines." Na dafür gibt es doch einschlägige Suchmaschinen...

W
w-j-l

01.07.2008 um 13:06 Uhr

rena, Leistungszulage? Auf welcher Basis wird die denn bezahlt? Tarifvertrag? Dann ist dort sicher auch geregelt, auf welcher Ermittlungs-/Berechnungsgrundlage die Leistungszulage zustandekommt.

R
rena

01.07.2008 um 15:40 Uhr

@w-j-l, Grundlage für die Zahlung der Leistungszulage ist eine Betriebsvereinbarung, in der Altersteilzeitkräfte in der Freistellungsphase keinen Anspruch haben, da sie halt auch keine Leistung erbringen. Genauso werden Langzeitkranke behandelt.

W
w-j-l

01.07.2008 um 22:49 Uhr

Na dann, rena, ist doch alles in Butter. Es gibt eine Regelung dazu, und die ist m.E. rechtens.

Auch der LeistungsTV (Bund) zum TVöD schließt die Altersteilzeitler im Blockmodell/Freistellungsphase von der Zahlung aus (wenn man mal von der mißinterpretierten Pauschalregelung für 2007 absieht).

Es gilt hier das Prinzip, dass die "Leistungszulage" Arbeitszeit-anteilig gekürzt wird.

Wenn ein ATZ-ler im echten Teilzeitmodell arbeitet, dann wir sein Leistungsentgelt voll ermittelt, und dann Arbeitszeit-anteilig gekürzt.

Beim Blockmodell bekäme der ATZ-ler also in in der Arbeitsphase 100% und in der Freistellungsphase 0%

AV
ATZ Verträge

02.02.2022 um 10:49 Uhr

Leistungszulage ist Bestandteil (MTV Leistungsbeurteilung 0-28%) des Lohnes. In der Aktivphase wird auch die Leistungszulage halbiert (ATZ-Blockmodell) also wird auch in der Passivphase die Leistungszulage hälftig weiter bezahlt. Wenn der ATZ Mitarbeiter Schichtzulage oder Akkordzulage bekommt, diese werden auch 100% bezahlt deswegen in der Passivphase keine Schicht oder Akkordzulage bezahlt. Dann je nach Vereinbarung, Urlaub und Weihnachtsgeld wird (MTV) in der Aktivphase nur hälftig bezahlt und in der Passivphase leider null Bezahlung. Beim AT Mitarbeitern ist anders geregelt, Zielvereinbarung ec.

C
celestro

02.02.2022 um 11:00 Uhr

Eine Antwort 13,5 Jahre nach dem letzten Lebenszeichen im Thema. Neuer Rekord?

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