Erstellt am 30.06.2008 um 13:25 Uhr von Fuxx
Hallo
Ich denke nein. In der Freistellung "leistet" man ja nichts mehr. Urteil diesbezüglich kenne ich auch keines. Im ATG hab ich auch nichts gefunden. :-(
Erstellt am 30.06.2008 um 14:39 Uhr von Kölner
@rena
IMNSHO...
Ich denke "mitunter schon"!
Es kommt auf den Vertrag, den TV und die Art der Zulage an. BAG vom 01.03.2006 und vom 24.06.2003 sind entsprechend anzuwenden!
@Fuxx
"In der Freistellung "leistet" man ja nichts mehr."
Upps. Ist dem so?
"Urteil diesbezüglich kenne ich auch keines."
Na dafür gibt es doch einschlägige Suchmaschinen...
Erstellt am 01.07.2008 um 11:06 Uhr von w-j-l
rena,
Leistungszulage? Auf welcher Basis wird die denn bezahlt?
Tarifvertrag?
Dann ist dort sicher auch geregelt, auf welcher Ermittlungs-/Berechnungsgrundlage die Leistungszulage zustandekommt.
Erstellt am 01.07.2008 um 13:40 Uhr von rena
@w-j-l,
Grundlage für die Zahlung der Leistungszulage ist eine Betriebsvereinbarung, in der Altersteilzeitkräfte in der Freistellungsphase keinen Anspruch haben, da sie halt auch keine Leistung erbringen. Genauso werden Langzeitkranke behandelt.
Erstellt am 01.07.2008 um 20:49 Uhr von w-j-l
Na dann, rena,
ist doch alles in Butter. Es gibt eine Regelung dazu, und die ist m.E. rechtens.
Auch der LeistungsTV (Bund) zum TVöD schließt die Altersteilzeitler im Blockmodell/Freistellungsphase von der Zahlung aus (wenn man mal von der mißinterpretierten Pauschalregelung für 2007 absieht).
Es gilt hier das Prinzip, dass die "Leistungszulage" Arbeitszeit-anteilig gekürzt wird.
Wenn ein ATZ-ler im echten Teilzeitmodell arbeitet, dann wir sein Leistungsentgelt voll ermittelt, und dann Arbeitszeit-anteilig gekürzt.
Beim Blockmodell bekäme der ATZ-ler also in in der Arbeitsphase 100% und in der Freistellungsphase 0%
Erstellt am 02.02.2022 um 09:49 Uhr von ATZ Verträge
Leistungszulage ist Bestandteil (MTV Leistungsbeurteilung 0-28%) des Lohnes. In der Aktivphase wird auch die Leistungszulage halbiert (ATZ-Blockmodell) also wird auch in der Passivphase die Leistungszulage hälftig weiter bezahlt. Wenn der ATZ Mitarbeiter Schichtzulage oder Akkordzulage bekommt, diese werden auch 100% bezahlt deswegen in der Passivphase keine Schicht oder Akkordzulage bezahlt.
Dann je nach Vereinbarung, Urlaub und Weihnachtsgeld wird (MTV) in der Aktivphase nur hälftig bezahlt und in der Passivphase leider null Bezahlung.
Beim AT Mitarbeitern ist anders geregelt, Zielvereinbarung ec.
Erstellt am 02.02.2022 um 10:00 Uhr von celestro
Eine Antwort 13,5 Jahre nach dem letzten Lebenszeichen im Thema. Neuer Rekord?