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Abwahl BR-Mitglied - weil BRM aus fahrzeugtechnischen Gründen seit geraumer Zeit nicht mehr an BR-Sitzungen teilnehmen kann?

D
djdadda
Jan 2018 bearbeitet

Ich wurde mit eigener Liste in den Betriebsrat gewählt. Die monatlichen BR-Sitzungen finden in der Firmenzentrale (ca. 60 Km entfernt) statt. Aus fahzeugtechnischen Gründen kann ich seit geraumer Zeit nicht mehr daran teilnehmen. Mir wurde von der BR-Vorsitzenden telef. mitgeteilt, daß man mich aus diesem Grund abwählen könne. Ist diese Aussage korrekt oder kann ich als "weniger aktives" Mitglied weiter arbeiten.

4.02203

Community-Antworten (3)

N
Nemeth

30.06.2008 um 10:56 Uhr

@djdadda

was meinst Du mit "fahrzeugtechnischen Gründen" ??

Gibt es denn überhaupt keine Möglichkeit dort hin zu Kommen? Oder gibt es eine Möglichkeit, die Sitzungen in Deinem Betriebsteil stattfinden zu lassen?

P
packer

30.06.2008 um 11:01 Uhr

moin djdadda,

also abwählen kann man dich nicht. es stellt aber eine grobe amtrechtsverletzung da wenn du ständig aus "fahrzeugtechnischen" gründen nicht zu der sitzung erscheinst. krankheit urlaub etc. können verhinderungsgründe sein, aber nicht das was du anführst. der AG hat dir ein fahrzeug (z.b. leihwagen) zu stellen, dich von der arbeit freizustellen und alle anfallenden reisekosten (Sprit, Fahrkarte etc.) zu übernehmen. Ansonsten kannst du nach § 23 oder § 18 Abs. 2 Satz 2 BetrVG deines Amtes enthoben werden. das meinte bestimmt dein kollege in der zentrale.

gruß vom packer

M
Mainpower

30.06.2008 um 11:26 Uhr

Hallo, das klingt für mich so als wäre der Führerschein weg. In diesem Falle gibt es noch Busse und Bahnen. Reisekosten müßte der AG erstatten. Oder seit Ihr so abgelegen dass da nichts fährt?

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