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Gleichstellung

E
Edelweiss68
Dez 2019 bearbeitet

Eine Mitarbeiterin arbeitet nach dem Erziehungsurlaub nur ab 8 Uhr und nie Samstag oder Spätschicht. Das Kind ist mittlerweile 12 Jahre alt. Kann man von ihr Verlangen dass sie so wie ihre Kollegen auch ab 6 Uhr arbeitet und auch spät bzw. Samstags? Sie ist nicht alleinerziehende.

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Community-Antworten (7)

D
DummerHund

17.12.2019 um 21:08 Uhr

Die Frage ist so pauschal nicht zu beantworten. Gegenfrage wäre erstmal wer will das verlangen?

C
celestro

17.12.2019 um 21:14 Uhr

Könnte man eigentlich ....

N
nicoline

17.12.2019 um 21:31 Uhr

Sofern sie keine schriftliche Vereinbarung hat, nur so arbeiten zu müssen, sollte es eigentlich möglich sein, sie anders arbeiten zu lassen.

K
kratzbürste

17.12.2019 um 22:33 Uhr

Erst einmal kommt es an, welchen Spielraum die Arbeitszeit-BV bietet. Im übrigen sollte der BR auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie (§80 Abs. 1 Nr.2b BetrVG im Blick haben.

C
celestro

17.12.2019 um 22:36 Uhr

"Im übrigen sollte der BR auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie (§80 Abs. 1 Nr.2b BetrVG im Blick haben."

Das Kind ist älter als 12 und die Frau nicht einmal alleinerziehend. Wo siehst Du da einen Ansatzpunkt für "Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Blick haben"? Bzw. wie lange soll die Frau (Mutter) den Vorteil gegenüber allen anderen AN genießen, später anzufangen und nie samstags / Spätschicht machen zu müssen?

N
nicoline

18.12.2019 um 00:14 Uhr

Erst einmal kommt es an, welchen Spielraum die Arbeitszeit-BV bietet Sofern es denn überhaupt eine gibt und diese sich auch noch mit individuellen Arbeitszeiten befasst. Und bzgl. des 2. Satzes in deinem Beitrag stimme ich celestro zu.

U
UdoWoe

19.12.2019 um 11:21 Uhr

Mir stellt sich die Frage welchen Arbeitsvertrag Sie hat und was da drin steht. Viele unserer Kolleginnen kommen aus dem Erziehungsurlaub zurück und erhalten einen neuen Arbeitsvertrag (meist Änderung der Arbeitszeit und Anpassung des Gehaltes). Wenn es so einen Vertrag gibt mit festgelegter Arbeitszeit, dann kann man dies nicht so einfach verlangen. Zudem auch die Frage wie schon gestellt, wer will diese Änderung? AG oder nur Kolleginnen und Kollegen? Also erst mal schlau machen was im Vertrag steht. Dann kann man weitersehen.

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