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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Krank zur Betriebsversammlung?

B
bonny
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ! Kann ein Mitarbeiter trotz Krankenschein an einer Betriebsversammlung teilnehmen? (Der MA hat einen Gipsarm.) Besteht irgendeinProblem mit dem Versicherungsschutz ? Danke für eure Hilfe! Gruß bonny

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Community-Antworten (2)

T
Tanne

27.06.2008 um 22:54 Uhr

Hallo Bonny Bei Krankheit können Sie trotzdem an der Betriebsratssitzung teilnehmen

Wenn es Ihre Gesundheit zulässt, können Sie auch bei einer attestierten Arbeitsunfähigkeit an der Betriebsratssitzung teilnehmen. Der Arbeitgeber darf aus der Teilnahme nicht einfach folgern, dass das teilnehmende Mitglied dann ja auch seine Arbeit verrichten könnte. So ist nach einhelliger Richtermeinung beispielsweise die Teilnahme an einer 2-stündigen Betriebsratssitzung nicht mit den Belastungen einer Vollzeitbeschäftigung vergleichbar. Auch eine Verzögerung der Genesung darf der Arbeitgeber hier nicht unterstellen. So beispielsweise das Arbeitsgericht Frankfurt/Main in seinem Urteil vom 27.1.2004, Az. 15 Ca 5387/03. Der Arbeitgeber darf also weder eine Abmahnung schreiben und schon gar nicht deshalb kündigen. Gruß Tanja

J
jotim

27.06.2008 um 22:56 Uhr

Ja! Er ist ja nur "arbeitsunfähig" erkrankt. Da die Teilnahme an der BVersammlung ja der Gesundung nicht entgegensteht (oder macht ihr dabei einen Armdrück-Wettbewerb?? ;-) ) und ja auch sowas wie ein Informationsinteresse besteht, sehe ich hier kein Problem. Versicherungsschutz dürfte also gegeben sein. Übrigens: Auch wenn der Arbeitgeber das Bedürfnis hat mit einem so erkrankten Mitarbeiter zu sprechen, darf er ihn in den Betrieb bestellen. Nur wer z.B. ansteckend oder bettlägerig erkrankt ist, oder bei wem durch solche Aktionen eine Gesundung verzögert würde, darf solch ein Gespräch ablehnen. Ggf. fordern manche Arbeitgeber dafür dann auch amtsärztliche Atteste ein, wenn ihnen der Arbeitnehmer so lieb und wichtig ist!

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