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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kein Gehalt bei unbefristeter Beurlaubung durch Arbeitgeber - Gibt es neben dem Mahnverfahren noch andere rechtliche/betriebsverfassungsrechtliche Möglichkeiten?

M
Muckel
Jan 2018 bearbeitet

Ich bin BR-Vorsitzende in einem Alten/-Pflegeheim. Seit dem 16.04.08 bin ich von der Heimleitung unbefristet beurlaubt. Der BR und die Geschäftsleitung haben mehrere Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht anhängig.Die ersten Entscheidungen sind gefallen. Antrag auf Auflösung des BR wurde zurückgezogen. Im Beschlussverfahren wegen Verstoßes gegen die Mitbestimmung wurde seitens der Heimleitung eine Mediationsrunde abgelehnt. Jetzt habe ich festgestellt, dass mein Gehalt für Monat Juni nicht angewiesen wurde. Der BR und ich werden von einem Anwalt vertreten. Gibt es neben dem Mahnverfahren noch andere rechtliche / betriebsverfassungsrechtliche Möglichkeiten.

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Community-Antworten (3)

P
pirat

28.06.2008 um 22:24 Uhr

@Muckel, schwerer Tobac...sorry, imho... trotz allem, Lohnverzug in deinem Fall... Individualrecht.

AB
Alter Betriebsrat

28.06.2008 um 22:45 Uhr

Als sehr erfahrender Mensch, in solch Sachen , kann ich Dir nur Raten, wenn Du persönlich die entsprechenden rechtliche Schritt eingeleitet hast, Feststellungsklage oder Kündigungsschutzklage, umgehend bei der ARGE vorzusprechen und Dich mit Denen zu beraten. Dies ist ein bekanntes und beliebters Spiel von GL`s,bauend auf lange Gerichtswege, ein unliebsames BR-Mitglied weich zu kochen. Dies kann Dich, bei der allseits bekannten Schnelligkeit unserer Justiz sogar, in existensbedrohende Umstände bringen. Bist ja auch selber Schuld, hättest sparen müssen für Deine BR-Kandidatur und vorsorgen für Dein Recht. Dies ist nur eine ins deutsche übersetzte Antwort,eines Arbeitsrichters in erster Instanz.(Selbst erlebt übrigens) als ich Ihm versuchte klar zu machen,das ich auch Benzin und Nahrung brauche um mein Betriebsratsamt auszuüben. Danach erfolgte der wohlmeinende Rat ich sollte mich doch an die entsprechenden Ämter wenden. Da ich aber auch ,wie Du, nicht direkt eine schriftliche Kündigung in der Tasche hatte, sah das ohne AZ bei der ARGE schon ganz schön mau aus. Erst in Zusammenarbeit, mit der zuständigen Gewerkschaft, konnte dann ein entsprechender Modus vivendi gefunden werden. Also nicht länger warten, hin zur ARGE (bin mit Kündigung bedroht)

Viele Grüsse und Durchhalten, dafür bist Du gewählt.

R
ridgeback

28.06.2008 um 23:24 Uhr

@ Muckel, solltest Du durch mittellosigkeit Deine Aufgaben als BR nicht mehr wahrnehmen können, z.B. Teilnahme an BR-Sitzung, wäre dies doch eine Behinderung der BR-Arbeit. Hier würde ich anwaltlich prüfen lassen, ob in diesem Fall keine Strafanzeige des BR´s, wegen Behinderung der BR-Arbeit erfolgen könnte. Denn in diesem Fall dürfte auch kein Ersatzmitglied geladen werden, somit könnte bei Beschlüssen eine Patt Situation auftreten.

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