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Befristeter Arbeitsvertrag nicht entfristet - hat der BR eventuell eine Chance auf die getroffene Entscheidung im Sinne der Kollegin Einfluss zu nehmen?

P
peter-123
Jan 2018 bearbeitet

Hallo.

Gestern ist einer Kollegin mitgeteilt worden, dass ihr befristeter Vertrag (30.09.2008) nicht entfristet wird. Diese Entscheidung können wir leider nur zur Kenntnis nehmen. Die Belegschaft und wir als Betriebsrat waren vollkommen fassungslos, da die Kollegin stets ein einwandfreies Verhalten vorgelebt hat, teamfähig ist und über eine ausgezeichnete Fachkompetenz verfügt. Lediglich ihr Vorgesetzter hat ein Problem mit Ihr, wie es er mit allen selbstbewussten Frauen hat. Diese Position muss natürlich wiederbesetzt werden, daher die Frage ob wir aufgrund dieser Tasache eventuell eine Chance haben auf die getroffene Entscheidung im Sinne der Kollegin Einfluss zu nehmen.

Vielen Dank für die Antworten

4.55402

Community-Antworten (2)

C
Catweazle

27.06.2008 um 15:50 Uhr

@Peter,

wenn die Stelle wieder besetzt werden soll könnt ihr die Ausschreibung verlangen.

Siehe auch BetrVG § 99 (2) 3.

S
Sternburg

27.06.2008 um 15:50 Uhr

Mehr, als dem Chef gut zuzureden und ihn zu bitten, die Kollegin doch weiterzubeschäftigen, könnt ihr nicht machen. Es gibt keine rechtlichen Mittel, den Arbeitgeber zu zwingen, einen befristeten Vertrag zu verlängern oder ähnliches...

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