Erstellt am 26.06.2008 um 23:26 Uhr von pirat
@Lohengrin_2,
"Was kann man als BR tun um eine Haftungsübernahme durch den AG zu erreichen? " .....zu Fuss gehen oder einen Schwan nehmen....
nee Scherz bei Seite, bei Poolfahrzeugen oder den für kurze Zeit abgemeldeten Dienstwagen handelt der AG sträflich, denn er riskiert nicht nur, den Schaden aus eigener Tasche zahlen zu müssen, sondern er läuft auch noch Gefahr, dass er wegen Verstosses gegen das Pflichtversicherungsgesetz und die Straßenverkehrszulassungsordnung angezeigt wird.
Ein Anruf bei einer Versicherung oder der BG sollte Klarheit bringen.
Erstellt am 27.06.2008 um 06:25 Uhr von jpsonics
Ahoi Pirat!
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Zitat:
"...dass er wegen Verstosses gegen das Pflichtversicherungsgesetz und die Straßenverkehrszulassungsordnung angezeigt wird..."
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An der Stelle muss ich dir teilweise widersprechen.
Das Firmengelände ist Privatgrund. Und kann durch Bauliche Massnahmen (Gelände rundum eingezäunt) sichergestellt werden, dass kein öffentlicher Verkehr (also Firmenfremde Leute) auf´s Firmengelände gelangt, besteht keine Versicherungspflicht im Sinne der StVZO.
Wie das mit dem Versicherungsschutz dann aber genau aussieht kann ich dir allerdings nich genau sagen. Mal bei der Versicherung anfragen, die können dir sicher weiter helfen.
Wie schaut das eigentlich bei Staplern und anderen Flurförderfahrzeugen aus? Die haben nichtmal eine Straßenzulassung und dürfen sich ja dennoch frei auf dem Frimengelände bewegen.
Erstellt am 27.06.2008 um 07:30 Uhr von pirat
Ahoi jpsonics,
imho....Firmengrundstücke, die jedermann– auch nach Kontrolle durch einen Pförtner –zugänglich sind, gelten als >bedingt öffentliche Verkehrsfläche<
Damit wäre, bei der Benutzung von an sich zulassungspflichtigen Fahrzeugen, eine Haftpflichtversicherung erforderlich.
Gilt ein Betriebsgelände als > öffentlicher Verkehrsraum
Erstellt am 27.06.2008 um 07:34 Uhr von pirat
upps... die Hälfte fehlt mal wieder... .-(
Gilt ein Betriebsgelände als " öffentlicher Verkehrsraum", ergeben sich an die Fahrer und die dort betriebenen Fahrzeuge, insbesondere Bagger, Stabler, Radlader und Flurförderfahrzeuge, besondere rechtliche Anforderungen. Was in dem oben geschilderten Fall zu klären wäre.
Was du meinst ist eine Betriebshaftpflichtversicherung dort wird der Versicherungsschutz auf Basis der Allgemeinen Haftpflichtversicherungs-Bedingungen (AHB) geboten.
Deshalb meine Einlassung....zum Thema Anruf...
Erstellt am 27.06.2008 um 13:29 Uhr von Lohengrin_2
@ Pirat & jpsonics
Danke für schneller Antwort. Vielleicht nehmen wir doch doch einen Schwan ......