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Versetzung eines AN

V
Versetzung1
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir haben eine Mitarbeiterin, die seit mehreren Monaten erkrankt ist. Ihre bisherige Arbeitsstelle wurde neu besetzt, mit unserer Zustimmung. Der AG hat ihr eine Versetzung in eine andere Abteilung angeboten, ihr entstehen dadurch keine Nachteile, das Arbeitsgebiet ist gleichwertig, das Gehalt bleibt unverändert! Auch die Versetztung erfolgte mir unserer Zustimmung, da dadurch eine Kündigung vermieden werden konnte. Die Mitarbeiterin ist damit nicht einverstanden. In einem Telefonat mit mir hat sie angedeutet, dass ihr Bestreben eine Kündigung durch den AG mit Zahlung einer Abfindung sei. Sie wolle ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen. Hat jemand mit einer solchen Situation Erfahrung. Wie stehen ihre Chancen? Im Arbeitsvertrag ist die Tätigkeit für die sie eingestellt wurde nicht beschrieben, das Direktionsrecht des AG berechtigt unseres Erachtens eine Versetzung

Danke im Vorraus

4.09901

Community-Antworten (1)

M
Mainpower

26.06.2008 um 15:59 Uhr

Hallo, man kann einen Arbeitsplatz nicht mehrere Monate für eine erkrankte Mitarbeiterin freihalten. Würde der Arbeitsplatz nicht neu besetzt dann wäre er ja überflüssig. Da die MA ja einen neuen, gleichwertigen und ohne Gehaltseinbußen verbundenen Arbeitsplatz angeboten bekam wird der Arbeitgeber ihr wohl keine Kündigung aussprechen. Schon garnicht mit einer Abfindung. Der BR hat meiner Ansicht nach seine Arbeit auch ordentlich gemacht.Da hat sie vor Gericht keine Chancen auch nur einen Cent zu bekommen.Zu Recht!!!

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