W.A.F. LogoSeminare

Informationsrecht/Mitbestimmung - hat der BR ein Mitbestimmungsrecht bei Zusammenlegung von zwei Abteilungen?

L
Liese
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bei uns sollen zwei bisher getrennte, kleine Abteilungen (jeweils 2-3 MA) zusammengeschlossen werden? Laut GL hat dies keinen Einfluss auf die Gehaltsstruktur der Kollegen, es finden keine Umgruppierungen statt. Allerdings bekommen die MA der einen Abteilung eine neue Chefin vor die Nase gesetzt. Hat der BR hier ein Mitbestimmungsrecht? Muss er innerhalb einer bestimmten Frist Stellung beziehen? Oder hat uns der AG lediglich aufgrund seiner Informationspflicht darüber informiert? Danke sagt Liese

2.90503

Community-Antworten (3)

C
cheetah

30.08.2006 um 17:27 Uhr

Es liegt sicherlich eine Versetzung vor (erhebliche Änderung der Umstände unter denen die Arbeit zu leisten ist). Dadurch ist dann die Mitbestimmung nach § 99 BetrVG gegeben; mit allen dort genannten Möglichkeiten.

M
merlin

30.08.2006 um 17:32 Uhr

Die erhebliche Änderung sehe ich aber noch nicht

C
cheetah

30.08.2006 um 17:42 Uhr

Kann man sicherlich auch vertreten, wenn sich nur der Chef ändern würde. Aber die Summe der Umstände (Zusammenführung und neuer Chef) zeigen doch eher in die andere Richtung. Das Feld ist vielfältig was auch die Anzahl der Randnummern bei DKK zeigt (86 bis 114)

Ihre Antwort