Informationsrecht/Mitbestimmung - hat der BR ein Mitbestimmungsrecht bei Zusammenlegung von zwei Abteilungen?
Hallo, bei uns sollen zwei bisher getrennte, kleine Abteilungen (jeweils 2-3 MA) zusammengeschlossen werden? Laut GL hat dies keinen Einfluss auf die Gehaltsstruktur der Kollegen, es finden keine Umgruppierungen statt. Allerdings bekommen die MA der einen Abteilung eine neue Chefin vor die Nase gesetzt. Hat der BR hier ein Mitbestimmungsrecht? Muss er innerhalb einer bestimmten Frist Stellung beziehen? Oder hat uns der AG lediglich aufgrund seiner Informationspflicht darüber informiert? Danke sagt Liese
Community-Antworten (3)
30.08.2006 um 17:27 Uhr
Es liegt sicherlich eine Versetzung vor (erhebliche Änderung der Umstände unter denen die Arbeit zu leisten ist). Dadurch ist dann die Mitbestimmung nach § 99 BetrVG gegeben; mit allen dort genannten Möglichkeiten.
30.08.2006 um 17:32 Uhr
Die erhebliche Änderung sehe ich aber noch nicht
30.08.2006 um 17:42 Uhr
Kann man sicherlich auch vertreten, wenn sich nur der Chef ändern würde. Aber die Summe der Umstände (Zusammenführung und neuer Chef) zeigen doch eher in die andere Richtung. Das Feld ist vielfältig was auch die Anzahl der Randnummern bei DKK zeigt (86 bis 114)
Verwandte Themen
Informationsrecht Abmahnung - Hat der BR bei Abmahnung eines AN ein Informationsrecht?
ÄlterHat der BR bei Abmahnung eines AN ein Informationsrecht ?
Mitbestimmung oder nur Informationsrecht.
ÄlterFolgendes ist passiert: Im Zuge einer Reorganisation wurde jetzt eine Abteilung mit einem neuen Formular für Tätigkeit geschult. Und diese Änderungen sollen ab morgen auch gleich umgesetzt werden. Der
Mitbestimmung bei der Änderung der Reisekostenrichtlinie?
ÄlterHallo Zusammen, bei uns haben sich die Reisekostenrichtlinien geändert. Jetzt stellt sich mir die Frage ob diese Mitbestimmungspflichtig ist. Laut Seminarunterlagen hat man laut §87 dort ein Mitbest
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Mitbestimmung oder nicht?
ÄlterZwei Urteile. Nach meinem Verständnis widersprechen sie sich vollkommen. Attest kann bereits vom ersten Krankheitstag an verlangt werden. Um den Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit zu siche
Informationsrecht und Briefgeheimnis
ÄlterHallo, -2 Fragen: unser Betriebsrat ist der Meinung, dass er ein Informationsrecht (kein Mitbestimmungsrecht! ) über erteilte Abmahnungen besitzt . Unser Geschäftsführer sieht das jedoch anders. Wo