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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Neuwahlen - Kann der BR so was wie eine Vertrauensfrage stellen?

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Simon
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, leider scheidet bei uns mal wieder ein BR-Kollege durch Arbeitgeberwechsel aus dem BR aus. Ein Nachrücker ist noch vorhanden. Vereinzelte Stimmen, die eine Neuwahl fordern werden laut. Kann der BR so was wie eine Vertrauensfrage stellen? Und wie können Neuwahlen stattfinden, so dass es keine BR lose Zeit gibt Vielen Dank schonmal

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Community-Antworten (8)

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Mona-Lisa

26.06.2008 um 14:00 Uhr

@Simon, warum eine "Vertrauensfrage"? solange ihr anzahlmässig noch komplett (auch ohne Ersatzmitglleder) seid, läuft alles normal weiter und es gibt keinen Grund, Neuwahlen anzusetzen. Sollte allerdings ein weiteres Mitglied aussteigen und ihr damit unter die Anzahl fällt, müsst ihr Neuwahlen einleiten!

§ 13 BetrVG - III. Wahlen außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums 2. Sinken der Zahl der Betriebsratsmitglieder

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Werner

26.06.2008 um 14:07 Uhr

Ihr könntet aber auch den Beschluß fassen zurückzutreten.§13 Abs.2 Nr.3. Beim Rücktritt durch Beschluss werden die Amtsgeschäfte bis zur Neuwahl weitergeführt. Siehe (§ 22 BetrVG)

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Simon

26.06.2008 um 14:12 Uhr

@ Mona - Lisa , Werner Danke schonmal gibts auch eine möglichkeit wo die Mitarbeiter entscheiden können ob es eine Neuwahl gibt? bzw. können siee den BR absetzen?

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torstenxxx

26.06.2008 um 14:20 Uhr

Hallo Simon, eine Möglichkeit für Beschäftigte gibt es nur bei grober Pflichtverletzung, ansonsten nicht. Das steht in § 23 BetrVG

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Werner

26.06.2008 um 14:23 Uhr

Simon Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen. Der Ausschluss eines Mitglieds kann auch vom Betriebsrat beantragt werden. laut §23 Abs.1 das setzt aber ganz grobe Verstösse voraus.

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Mona-Lisa

26.06.2008 um 14:28 Uhr

@Simon, warum die Frage? Wollt ihr keinen BR mehr??

Die "vereinzelten" Stimmen können bei einer eventuellen Neuwahl entscheiden!

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Simon

26.06.2008 um 15:22 Uhr

Die groben verstöße liegen nicht vor. Ja die "vereinzelten" können bei einer Neuwahl entscheiden. Es sind die Leute die für nichts und gegen alles sind und die, die BR arbeit nur mit sture Bürokratie führen möchten. Klar wollen wir noch einen Betriebsrat! Nur vieleicht will die Belegschaft ja einen anderen, owohl wir schon viel erreicht haben. Und und eine Basis geschaffen die vorher nicht da war.

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Blacky1707

26.06.2008 um 15:30 Uhr

Natürlich kann man die Vertrauensfrage stellen. Wenn in der BR-Sitzung beschlossen wird, spricht nichts gegen eine geheime Abstimmung unter der Belegschaft (Formlos). Sollte diese negativ ausfallen, kann der BR entscheiden zurückzutreten.

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