Übergangslösung - bis zur Neuwahl BRV?
Hallo liebes Forum. Folgende Probleematik: Vorgestern ist der 1.BRV aus angeblich persönlichen Gründen zurückgetreten. Ich bin 2.BRV und werde die Geschäfte erstmal weiterführen. In knapp 2 Wochen fängt aber mein Sommerurlaub an. Müssen wir bis dahin einen neuen 1.BRV wählen oder gibt es eine Lösung damit ich aus meinem Urlaub nicht immer zurück kommen muß. Wir haben keine Geschäftsordnung.
Danke schonmal für die Antworten!
Community-Antworten (6)
26.06.2008 um 08:52 Uhr
Hallo, es ist eine sofortige Neuwahl durchzuführen.BetrVG § 26 (1) 3 Also: Sofort Sitzung einberufen, Tagesordnungspunkt Neuwahl des Vorsitzenden
26.06.2008 um 08:53 Uhr
Hallo keks, als Tagesordnungspunkt für die nächste Sitzung: Neuwahl des BR-Vorsitzenden und Falls Du evtl. kandidieren möchtest auch noch Neuwahl des Stellis. Dann ist der BR wieder normal handlungsfähig.
26.06.2008 um 09:27 Uhr
Hallo... wir haben auch das Problem , das unser BRV zurückgetreten ist aus persönlichen Gründen . Unsere Stellvertretung ist Krank und eine Umfrage im gremium hat ergeben , dass keiner sich für diese Aufgabe stellen möchte.Aus gesundheitlichen Gründen will auch der Kollege der die stellv.des BRV ist, dass Amt nicht übernehmen Was nun ..?????? Kann der BR auch ohne Leitung weiter bestehen????
26.06.2008 um 09:49 Uhr
Nein, kann er nicht.
Fitting, 22. Auflage, § 26 BetrVG, Rn. 7: "Nimmt der BR die Wahl nicht vor, handelt er pflichtwidrig und kann nach § 23 wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten aufgelöst werden."
26.06.2008 um 10:06 Uhr
@feli, nein! Das BetrVG schreibt zwingend einen BRV/Stellvertreter vor! Wie stellt ihr euch denn das vor? Jeder will im BR drin sein, aber ein bisschen Verantwortung übernehmen ist nicht, oder? Da ist wohl schleunigst eine Krisensitzung von Nöten! Warum habt ihr dann einen Betriebsrat? Fasst euch alle mal an der Nase und denkt drüber nach, was ihr euren Kollegen antut........... Und vergesst dabei nicht, dass sich euer AG in seinem Büro die Hände reibt und eins grinst! Denn mit einen handlungsunfähigen BR macht er was er will.........
@keks, ob der Vorsitzenden "angeblich" aus persönlichen Gründen zurückgetreten ist, ist völlig zweitrangig, es ist sein Recht und fertig! Also? mainpower's und Werner's Antwort befolgen! ;-))
26.06.2008 um 10:30 Uhr
Hallo... Danke euch für eure Unterstützung , in der Ihr mir geantwortet habt, genau das waren auch meine Worte in der gestrigen Sitzung, mal sehen wie es weiter geht. Gruß feli
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