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Bestandschutz § 613aBGB; in einem anderen Haus des neuen Arbeigebers arbeiten - während des Bestandschutzes ablehnen?

B
Bonni
Jan 2018 bearbeitet

hallo bin seit mai 08 brv. ab 01.07.08 ist unser haus verpachtet an einen anderen arbeitgeber .wir als arbeitsnehmer werden von diesem alle übernommen. wir haben 1 jahr bestandsschutz & 613a. neue verträge wurden uns noch nicht ausgehändigt. es wurde uns heute mitgeteilt das 2 arbeitnehmer von uns ab 01.07.08 in einem anderen haus des neuen arbeigebers arbeiten sollen. ist dieses möglich oder können meine kollegen dieses während des bestandschutzes ablehnen?

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Community-Antworten (3)

K
klinik

26.06.2008 um 09:28 Uhr

@Bonni,

Ihr habt ein Verständnissproblem. Wenn Eure Firma an einen anderen Inhaber übergeht, gehen auch Eure Arbeitsverträge und alle gültigen Vereinbarungen, die vorher im Betrieb abgeschlossen wurden auf den neuen Inhaber über. Das Heisst das Du an die Anweisungen des neuen Inhabers, allein aus deinem Arbeitsvertrag her verpflichtet bist. Habt Ihr einen Betriebsrat, oder bist Du selbst BRM? Wenn ein BR besteht entsteht für mich die Frage, ob in dem von Dir geschilderten Fall, dass zwei Mitarbeiter in ein anderes Haus sollen, nicht eine Versetzung im Sinne des §99 BetrVG vorliegt.Da ist dann euer Betriebsrat gefragt.

B
Bonni

26.06.2008 um 17:33 Uhr

Hallo, danke für deine Antwort. Leider haben wir ab 30.06.08 keinen BR mehr, da der neue Arbeitgeber eine Mitarbeitervertretung hat. In unseren alten Verträgen steht nichts von möglichen Versetzungen. Somit muss ich auch nicht in einem anderen Haus des neuen AG arbeiten.

K
klinik

30.06.2008 um 08:57 Uhr

@bonni,

wenn Ihr keinen BR mehr habt, tragisch. Hatte euer BR Betriebsvereinbarungen abgeschlossen in seiner Amtszeit? Die gelten nämlich weiter , durch den Übergang nach § 613 a. Vielleicht findest du da etwas

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