Diverse Fragen - Kündigung angeblich mit Wissen und Absprache des BR, aber ich als Mitglied weiss nichts davon?
was kann ein br tun ,wenn der gf. ein ma kündigt,angeblich mit wissen und absprache des br,aber ich als mitglied nichts davon weiss?
Community-Antworten (6)
25.06.2008 um 18:14 Uhr
Als erstes den BRV fragen, ob es eine Anhörung gab.
- Wenn nein, dies dem MA mitteilen - sein Anwalt wird es zu nutzen wissen.
- Wenn ja - dann habt ihr BRintern ein Problem
25.06.2008 um 18:17 Uhr
@rabbi Hallo, 1.) weise den AG darauf hin, dass die Kündigung unwirksam ist. Keine ordnungsgemäße Anhörung - keine Kündiugung.
2.) weise den AG darauf hin, dass ihr es nicht länger duldet, dass eure Mitbestimmungsrechte verletzt werden. Wenn er sie weiter ignoriert, melde dich noch mal im Forum. Wie unser Freibeuter sagen würde - dann gibt es die volle Breitseite. ;-)
Gruß Andi
25.06.2008 um 18:25 Uhr
@Petrus Hallo, Es kann keine Anhörung gegeben haben. Davon würde trabbi als BR-Mitglied hoffentlich wissen. Und wenn doch :-( dann war sie nicht ordnungsgemäß! Wenn man als BR Mitglied noch nicht einmal zu Anhörungen geladen wird, wann dann? Da würde dann wirklich ein großes BR internes Problem anliegen. Gruß Andi
25.06.2008 um 19:10 Uhr
Andi, gesetzt den Fall, die Kündigung ist unwirksam: Warum sollte der AG darauf hingewiesen werden? Damit er wirksam kündigt?
26.06.2008 um 12:07 Uhr
Andi66, wenn der AG eine Anhörung geschickt hat, und eine Antwort des BR in Händen hat, dann ist die im Rahmen des BetrVG "ordnungsgemäß" erfolgt.
Wenn trabbi davon nichts weiß, dann ist es wie Petrus geschrieben hat: Dann hat der BR intern ein Problem.
Der AG darf sich auf die Rückmeldung des BRV verlassen, und damit ist die Anhörung für ihn "ordnungsgemäß".
27.06.2008 um 14:55 Uhr
stellt sich für mich nur die frage, ob diese anhörung denn auch fehlerfrei war und somit die kündigung wirksam ist?
sind die formellen anforderungen nicht erfüllt, so ist die kündigung definitiv unwirksam!!!
@ trabbi wie sieht die anhörung denn aus? die muß ja bei euch abgelegt sein...
der kollege hat übrigends nur drei wochen zeit um gegen die kündigung vor gericht zu ziehen...
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