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Lohn -Gehaltsliste einblick - was noch machen um die Sache etwas zu beschleunigen?

K
Kunteper
Jan 2018 bearbeitet

Hallo BR.s, haben schon wieder mal ein problem, haben vor ca. 4 wochen nach einer sitzung , einsicht in die gehalts-lohnsliste , beschlossen. Daraufhin bekamen wir eine Liste der Gewerblichen kolleginnen und Kollegen. Nun sind wir seit ca. 1 wocher hinter der Liste für Angestellte Kollegen her, diese Liste wollen Sie einfach nicht rausrücken und als grund wird genannt, dass man daran arbeitet, da es momentan PC technisch nicht machbar wäre. Meine frage an euch, was kann ich noch machen um die Sache etwas zu beschleunigen, habe der GL schon 2x ein erinnerungsschreiben aufm tisch gelegt.

Danke Euch allen im voraus!!!

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Community-Antworten (2)

K
klinik

25.06.2008 um 16:10 Uhr

@ kunteper,

den § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG ist Dir bekannt? Ich meine zwecks Einsichtsrecht des Betriebsausschusses oder eines Ausschusses nach § 28 BetrVg?- Ich denke mal ja. § 80 BetrVG (Fitting, Rz. 92: ...Bei Streitigkeiten über das Bestehen und den Umfang der Informations- und Vorlagepflichten werden m BeschlVerf. (§2a ArbGG) entschieden. Dasselbe giltfür das Einblicksrecht in die Lohn- und Gehaltslisten. Weigert sich der AG, dem BR die angeforderten Unterlagen vorzulegen, kann ihm das ArbG gemäß § 85 Abs.1 ArbGG aufgeben..... Sehr gut in dieser Konstellation passt auch der § 80 Abs.3 BetrVG - auf die nächste Tagesordnung den Punkt Rechtsanwalt setzen. Beschluss fassen.

B
Blacky1707

25.06.2008 um 17:28 Uhr

Hallo,

im Zweifelsfall geht ihr einfach vorbei und lasst euch die Daten zeigen. Der AG muss diese nicht in elektronischer/schriftlicher Form liefern. Einfach mit Zettel und Stift bewaffnen und abschreiben.... Ansonsten rechtlich dagegen vorgehen. Wird sich der AG beim zweiten Mal überlegen, da er sämtliche Kosten, auch die eines Anwaltes zu tragen hat.

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