Anspruch auf uneinsehbaren Bildschimplatz?
Hallo zusammen,
ich bin BR-Mitglied (nicht freigestelltes Mitglied) und arbeite in einem Großraumbüro. Nun ist unsere Abteilung umgezogen und ich sitze mitten drin. Mir wurde mal gesagt, dass ich einen Anspruch auf einen Arbeitsplatz habe, den man nicht einsehen kann bzw. besser gesagt, dass man mir nicht auf den Bildschirm gucken darf, da doch sehr viele Dinge per E-Mail oder per Fax direkt auf den Bildschirm versendet werden. Hat jemand hierzu Erfahrungen oder weiß wo so etwas geregelt ist?
Vielen Dank im Voraus für eure Beiträge...
Community-Antworten (5)
25.06.2008 um 14:58 Uhr
@ sunshine 79,
meiner Meinung nach könntest Du den § 78 Satz 1 BetrVG hier in Betracht ziehen. Die Entscheidung darüber triffst Du selbst ob Du dich unter deinen gegebenen Umständen in deiner Arbeit als BRM beeinträchtigt bzw. behindert siehst. Was sagt dein BRV dazu? Können auch andere Kollegen auf deinen PC zugreifen und diese BR-Sachen einsehen?
25.06.2008 um 15:19 Uhr
Hallo klinik,
vielen Dank für deine Antwort. Da unser BR sich aus drei unterschiedlichen Listen zusammensetzt, die sich untereinander leider nicht "grün" sind, kann ich leider die BRV nicht fragen. Im Zweifelsfall wäre sie sogar gegen mich, da sie persönliche Probleme mit unseren Mitgliedern hat. So ist es leider .... Nein, andere Kollegen können nicht direkt auf meinen PC zugreifen, aber mir super über die Schulter gucken und ggf. lesen was ich gerade auch lese. So muss ich nun höllisch aufpassen was ich gerade am PC öffne und lese....
25.06.2008 um 15:52 Uhr
Hallo, Meine Meinung: Wenn du keinen PC bekommen kannst, der nicht einsehbar ist, besteht die Möglichkeit, die Infos in Papierform zu bekommen. Bedenklich finde ich, dass euer Gremium in Grabenkriegen verstrickt ist. Intern kann man ja kontrovers diskutieren, das gehört dazu. Aber nach aussen sollte ein BR immer geschlossen auftreten. Sonst hat der AG leichtes Spiel mit euch.
25.06.2008 um 15:57 Uhr
@sunshine 79,
ich denke dann solltest Du mal deinen zuständigen Vorgesetzten darum erst einmal höflich bitten, deinen Arbeitsplatz anders zu "gestalten". Wenn er/sie nicht einlenkt kopier Ihm/Ihr den § aus dem BetrVG. Zu eurem BR da gehts ja bestimmt heiss her wenn man solche "Cliquen" im eigenen Lager hat.
Gruß klinik
26.06.2008 um 10:44 Uhr
Hallo klinik, hallo fuxx,
ja das ist ein leidiges Thema mit unseren drei Listen. Leider wird nicht immer an einem Strang gezogen und kleine Machtkäpfe entstehen. Wir hoffen, dass sich bei den nächsten Wahlen einiges ändern wird, da doch einige ältere BRM in Ruhestand gehen und die jüngeren offen für neues sind. Abwarten ....
Werde das Thema heute mal mit meinem Vorgesetzen besprechen. Mal schauen, was er dazu meint.... Drückt mir die Daumen und an euch schon mal ein dickes Dankeschön, dass ihr euch meinem Problem angenommen habt.
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