Angekündigter Rücktritt Betriebsratsmitglied - wie ist die gesetzlich korrekte Vorgehensweise?
Hallo zusammen,
darf ein Betriebsratmitglied seinen Rücktritt bzw. Austritt zu einem bestimmten Datum ankündigen? Wenn ja, wie ist die gesetzlich korrekte Vorgehensweise? Was muss dieses (Ex)Mitglied beachten? Wie muss sich der Betriebsrat in dieser sache korrekt verhalten? Mir ist bekannt das ein BR-Mitglied, wenn dieser seinen Rücktritt für sich beschlossen hat, ab diesem Zeitpunkt auch austreten muss und nicht noch eine weile (bis zum angekündigten Tag) an den Sitzungen/Tagungen teilnimmt. Korrigiert mich wenn ich falsch liege!
Vorab vielen Dank
LG
R&O
Community-Antworten (5)
25.06.2008 um 14:29 Uhr
Hallo R&O,
es ist schwer, dich zu korrigieren wenn du selbst keine Quellen für deine Aussagen beibringst, andererseits kann ich mir gut vorstellen dass es Gründe geben kann zu sagen: bis dahin kann ich den Job noch machen und dann aus gewissen Gründen nicht mehr - ist doch nett, dass der Kollege euch darüber informiert und ihr euch vorbereiten könnt! Ich kenne keinen §§ der das verbietet und habe grad auch wenig Verständnis für dein Anliegen. Es sei denn du willst den Kollegen "rauswerfen".
Gruß Quickening
25.06.2008 um 14:34 Uhr
Hallo, wirf mal einen Blick in das BetrVG § 24 Erlöschen der Mitgliedschaft. Da könnte Dir geholfen werden.
25.06.2008 um 15:01 Uhr
@R&O,
meine Frage ist warum schmeisst jemand sein Amt hin, wo er doch gewählt wurde. Vielleicht solltet Ihr schauen dieses BRM zu halten. Hat er konkrete Gründe?
25.06.2008 um 16:36 Uhr
Däubler, RN 8 zum §24 BetrVG:
Die Amtsniederlegung wird wirksam mit Zugang der Erklärung, es sei denn, der Erklärende selbst setzt einen anderen Zeitpunkt fest, z. B. Monats- oder Quartalsende. Die Rücktrittserklärung kann nach Zugang nicht mehr zurückgenommen oder widerrufen werden.
Hilft Dir das R&O?
Hast Du keinen Kommentar zum BetrVG? Sonst müßtest Du das ja selbst gefunden haben......
25.06.2008 um 16:46 Uhr
Hallo Leute,
herzlichen Dank an euch alle. Eure Beiträge (und natürlich das BetrVG, §24) haben mir sehr geholfen. Ich weiß, ich hätte gleich im BetrVG nachschauen können. Eure Ansichten und euer Wissen waren/sind mir aber auch sehr wichtig. Nochmal vielen Dank.
MfG
R&O
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