Lohneinbuße bei Freistellung?
Hallo, ich bin zum Vorsitzenden eines neugegründeten BR gewählt worden. Unsere Firma hat zur Zeit 430 Mitarbeiter, in einem Jahr ca.520. Wir sind eine metallverarbeitende Firma in der Automobilzulieferindustrie. Der Lohn als Arbeitnehmer besteht aus einem Grundlohn plus einer Gruppen- Leistungsprämie sowie der jeweiligen Zuschläge. Als freigestelltes BR- Mitglied soll ich keine geldlichen Nachteile haben. Wie könnte eine Berechnung für meinen Lohn aussehen oder gibt es andere Möglichkeiten, zum Beispiel eine BV?
Community-Antworten (3)
24.06.2008 um 22:59 Uhr
@Hogi Hast du dir schon §37 , 38 BetrVG angesehen?
25.06.2008 um 09:49 Uhr
@Hogi Hallo, am einfachsten wäre der sogenannte ''Vergleichskollege'', wenn es einen solchen in deiner ehemaligen Gruppe gibt.
Wie wärst du denn bei Krankheit bezahlt worden?? Auch hier gilt das ''Lohnausfallprinzip''. Es besagt, dass du genau das bezahlt bekommst, was du bei Einsatz in ''Deiner'' Gruppe auch erhalten hättest. Googel mal nach, da gibt es einiges drüber. Gruß Andi
25.06.2008 um 10:53 Uhr
Hallo,
ich hatte das gleiche Problem (Verkauf mit Provisionen), wir haben einfach die letzten zwölf Monate zusammengerechnet und durch zwölf geteilt. Natürlich steigt und fällt dadurch nie das Gehalt, aber anders ist es bei uns nicht möglich. Vielleicht hilfst es. LG
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