Ersatzmitglied nimmt im Auftrag der GF an einer Betriebsratssitzung teil
Ein BR-Ersatzmitglied soll auf der nächsten Betriebsratssitzung im Auftrag der Geschäftsführung Verhandlungen über eine Betriebsvereinbarung führen. Muss ich ihn als Ersatz einladen, wenn ein anderes Mitglied erkrankt ist oder muss ich das nächstmögliche Ersatzmitglied einladen?
Community-Antworten (11)
16.12.2019 um 13:31 Uhr
Nein - du hältst dich an die korrekte Reihenfolge. Und wenn ihr tatsächlich den Tagesordnungpunkt über die BV aufnehmt, könnt ihr den anderen als Gast einladen.
16.12.2019 um 14:07 Uhr
Danke, mein Problem ist, dass er erster Nachrücker ist, muss ich vielleicht nur für den Punkt Betriebsvereinbarung dann das nächste Ersatzmitglied einladen, da er sonst in einen Interessenkonflikt kommt?
16.12.2019 um 14:24 Uhr
BR-Ende Nein, du musst das erste Ersatzmitglied laden, wenn ein ordentliches BRM verhindert ist und kein zusätzliches. Rein gesetzlich kommt er nur dann in einen Interessekonflikt, wenn eine Angelegenheit behandelt wird, die ihn persönlich betrifft. Das der AG ein Ersatzmitglied zur Verhandlung einer BV beauftragt, sollte dem/der BRV oder auch dem gesamten Gremium mal ein längeres Gespräch mit dem AG und dem Ersatzmitglied wert sein.
16.12.2019 um 14:25 Uhr
Wenn dieser Kollege als "Adlatus" der Geschäftsleitung eingesetzt wird, sollte sich dieser Kollege grundsätzlich die Frage stellen, ob er nicht seinen Rücktritt erklären sollte. Ansonsten ist er nicht im Interessenkonflikt und es muss kein weiteres Ersatzmitglied geladen werden.
16.12.2019 um 16:55 Uhr
Ich würde es anders aufzäumen: Der Arbeitgeber verhandelt mit Euch die BV: Wenn der Kollege als Ersatzmitglied geladen werden muss, dann soll der Arbeitgeber einen anderen Verhandlungspartner stellen, denn BR-Arbeit geht vor :). Durch meinen Job, habe ich des Öfteren die Situation und wir kommunizieren ganz klar: In der Sitzung bin ich BR-Mitglied. Ich habe die Gedanken und Beweggründe des Arbeitgebers nicht zu erläutern. Lade ich zu Terminen im Rahmen meines Jobs ein, dann bin ich in dieser Funktion da. Ich bin ständiges BR-Mitglied und den Zahn :" Ach sie sind ja dabei und somit ist der BR informiert , sie können das ja dann erklären" haben wir unserem Arbeitgeber schnell gezogen.
16.12.2019 um 18:42 Uhr
@xyz68 "Der Arbeitgeber verhandelt mit Euch die BV:Wenn der Kollege als Ersatzmitglied geladen werden muss, dann soll der Arbeitgeber einen anderen Verhandlungspartner stellen, denn BR-Arbeit geht vor :). " Nicht der AG verhandelt. Er schickt jemanden der in seinem Auftrag verhandeln soll. Demnach ist die Person aus rechtlichen Gründen sein Ehrenamt für einen gewissen Zeitraum nicht war zu nehmen...…...sollte überhaupt die Situation bestehen das dem BR ein ordentliches BRM ausfallen sollte. Dann muss halt das Ersatzmitglied geladen werden das nach dem Verhinderten Ersatzmitglied dran wäre...…….. ………..immer der Vorrausetzung nach, das das verhinderte Ersatzmitglied der Erste Nachrücker wäre. Ich sehe es dann so, das zu dem Punkt Betriebsvereinbarung das erste BRM aus rechtlichen Gründen verhindert ist und das zweite Ersatzmitglied geladen werden muss. Ist der Punkt Betriebsvereinbarung beendet, ist er rechtlich nicht mehr verhindert und das zweite Ersatzmitglied muss die Sitzung verlassen und das erste Ersatzmitglied nimmt die Stelle im BR. Alles sollte ordentlich in der Teilnehmerliste und im Protokoll festgehalten werden. Empfehlung wäre noch......Macht einfach zwei Sitzungen daraus. Und Hut ab vor dem Ersatzmitglied das er Beruf und Ehrenamt so gut trennen kann. Ich hab als BRM früher auch mal Entscheidungen mit treffen müssen die für mich als Gruppenleiter nicht gerade förderlich waren. Aber auch genau so umgekehrt.
16.12.2019 um 20:30 Uhr
??????????
17.12.2019 um 08:42 Uhr
@ Dummerhund Sorry, für uns ist der Arbeitgeber der Verhandlungspartner und dieser kann natürlich einen Arbeitnehmer seiner Wahl als Verhandlungsführer bestimmen. Sein Recht.
Andere Möglichkeit wäre auch eine Verhandlungsgruppe im BR zu benennen, die in die Verhandlungen geht und dann die Ergebnisse an den BR weitergibt. Beschlussfassung dann wieder im gesamten Gremium ohne Beisein des Arbeitgebers. Die Verhandlung über eine BV in einer Sitzung, da kommt es auch immer auf die Größe und Struktur des Gremiums an. Und ja, ich kenne die Situation zwischen den Stühlen :), Aber man ist auch nur einer von x Leuten.
17.12.2019 um 10:55 Uhr
BR-Ende, ich bleibe dabei, dass keine Verhinderung des Ersatzmitgliedes vorliegt. Hier schreiben aber nur interessierte Laien mit mehr oder minder guten Kenntnissen des BetrVG. Wenn euch eine wirklich rechtsichere Antwort wichtig ist, solltet ihr euch an einen Fachanwalt wenden.
17.12.2019 um 11:09 Uhr
Ich hätte keine Probleme damit dies Ersatzmitglied als verhindert (für diesen Tagesordnungspunkt) zu sehen und ein anderes zu laden. Dies kläre ich im Vorfeld schriftlich mit dem AG ab. Was soll dann noch passieren?
17.12.2019 um 11:14 Uhr
Vielen Dank für die vielen Rückmeldungen. Ich werde also das erste Ersatzmitglied normal nachladen, solange er sich nicht abmeldet, müsste dann alles korrekt gelaufen sein.
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