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Urlaubsanspruch bei Eigenkündigung?

BIN
BR in Not
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ein Mitarbeiter unserer Firma hat zum 31.08. gekündigt.

Frage, wieviel Urlaubsanspruch hat er ??

Normalerweise würde ich sagen 8/12 des Jahresurlaubes, habe aber nun mitbekommen, dass es wohl irgend eine gesetzliche Regelung geben soll, nach der einem bei Kündigung zum 31.08. (oder später) bereits der gesamte Jahresurlaub zustehen würde.

Vielleicht kann mir die Frage ja jemand mit umfangreicheren Rechtskenntinssen mit Angabe eines evtl. existierenden Paragraphen beantworten.

Vielen Dank schon mal vorab.

BR in Not

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Community-Antworten (3)

W
Werner

23.06.2008 um 12:55 Uhr

Hallo Notleidender, §5 Abs.1 C. BUrlG

R
ridgeback

23.06.2008 um 13:02 Uhr

@BR in Not Wer ab dem 1. Juli eines Jahres (0.00 Uhr) aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, behält seinen vollen Urlaubsanspruch. siehe Werner

RH
Robin Hood

24.06.2008 um 15:41 Uhr

Hallo Br in Not Im Prinzip soweit alles richtig. Nach der 1. Hälfte voller U-Anspruch. Soweit mir bekannt, bezieht sich §5 1c aber mehr auf die Berechnung des Urlaubsanspruch, -geldes und den Urlaub der einem eventuell auch noch bei dem neuen AG zusteht. Ich würde mich an Deiner Stelle bei der Gewerkschat oder einem Anwalt genaue Auskunft holen.

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