BRV-"Alleinherrscher": Alleinherrschaft beenden - seht Ihr hier für Diplomatie keine Notwendigkeit?
Hallo,
unser BRV ist seit mehr als 15 Jahren ein "Alleinherrscher". Sein Büro, seine Unterlagen, sein PC, sein BR-Handy usw. Es wurde bislang notgedrungen toleriert, weil einige BR froh darüber waren, sich um nichts kümmern zu müssen und sich an Planungen, das zu ändern, nicht beteiligen wollten.
ICH möchte aber Zugang zum BR-Büro, zum BR-PC, zu den BR-Unterlagen. Und ich möchte vor allem mein Recht, an den monatlichen Gesprächen mit der Geschäftsleitung teilzunehmen, endlich wahrnehmen. Bislang sind bei diesen Gesprächen nur der BRV und sein Stellvertreter anwesend.
Das mit der Teilnahme an den Gesprächen sehe ich als nicht problematisch an, das wird leicht möglich sein.
Bei meinem Wunsch nach einem Schlüssel zum BR-Büro usw. jedoch sehe ich Schwierigkeiten auf mich zukommen. Damit "pinkel ich dem BRV ja wirklich direkt ans Bein", zumindest wird er es so auffassen.
Habt Ihr Tipps für mich, wie ich das diplomatisch angehen könnte oder seht Ihr hier für Diplomatie keine Notwendigkeit?
Viele Grüße
franka
Community-Antworten (11)
22.06.2008 um 00:26 Uhr
@ franka, Diplomatie verso "Alleinherrscher" kann nicht gut gehen. Er ist nur Gleicher unter Gleichen......so Despoten verstehen nur Tachles.
22.06.2008 um 02:45 Uhr
@franka,
Diplomatie ist bei Monarchen selten hilfreich. Der Däubler-Kommentar (ebenso Fitting) ist eindeutig. Es gibt auch ein Urteil bzgl. der Kostentragungspflicht des Arbeitgebers.
§ 34 BetrVG - IV. Einsichtsrecht der Betriebsratsmitglieder, Rd-Nr. 19 Die Mitglieder des BR haben nach Abs. 3 das Recht, jederzeit, d. h. ohne zeitliche Begrenzung die Unterlagen des BR und seiner Ausschüsse bzw. gem. § 28a gebildeter Arbeitsgruppen einzusehen (HSWG, Rn. 24). Einer Begründung oder des Vorliegens eines besonderen Interesses bedarf es nicht.
22.06.2008 um 03:55 Uhr
@franka Dasist ein Thema das wohl jeder BR auf der einen oder anderen Weise schon mal miterleben mußte. Einer bekommt ein bißchen Macht und merkt dann gar nicht wie diese ihn verändern kann. Im Grunde kann ich eigentlich auch nur auf das BetrVG verweisen, würde Dir aber dennoch vorher die Diplomatie emfehlen. So wie Du den Mut hattest Dich für den BR aufstellen zu lassen um für eine grosse Gemeinschaft etwas zu bewegen, habe jetzt den Mut dieses Thema offen in eurer nächsten BR Sitzung anzusprechen. Lasse es als Top Thema mit auf der nächsten Tagesordnung setzen und sprecht darüber. Wenn dieses Gespräch nichts bringt,kannst Du immer noch den anderen Weg gehen, denn dann kann er sich nicht mehr raus winden,da dieses Thema ja als Top1,2 oger3 mit ins Protokoll aufgenommen wurde. Viel Erfolg!!!!
22.06.2008 um 10:38 Uhr
Danke Euch!
Dann habe ich gestern - nach dem Verfassen dieses Beitrags - doch noch den richtigen Paragrafen gefunden. Ich dachte dann auch, dass ich aufgrund des Wortes "jederzeit" im § 34 ein Anrecht auf einen Schlüssel habe, weil unser BRV ja nicht 24 Std. am Tag im Büro ist.
Zusätzlich habe ich mir noch den § 40 (Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats) notiert. Dazu steht in meinem Basiskommentar von Klebe/Ratayczak/Heilmann/Spoo unter RZ 26, dass "der BR" Anspruch auf ein Sicherheitsschloss hat. Da steht nicht "der BRV".
Nur so am Rande: Den Basiskommentar habe ich mir selbst gekauft, eben weil nur 1 EX im BR-Büro steht und ich da nicht rankomme, wenn ich ihn grad bräuchte, weil der BRV unterwegs und das Büro abgeschlossen ist :-( Noch ein Grund mehr.
Wegen der Tagesordnung, auch so ein kleines Problem. Ich hätte nämlich auch gerne, dass das Schlüssel-Thema und auch die Teilnahme an den Monatsgeprächen im Protokoll als eigener Punkt erfasst werden. Aber: Rufe ich den BRV an, erreiche ich ihn nicht. Schicke ich ihm eine Mail, liest er die grundsätzlich immer zu spät, als dass er die Tagesordnung noch ändern könnte. Und was, wenn der BRV den Punkt nicht aufnimmt. Im § 29 (3) steht: "Der Vorsitzende hat eine Sitzung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrates oder der Arbeitgeber beantragt." Ob ich noch 2 BR-Mitglieder (damit wir ein Viertel wären), finde, die mich unterstützen, was ich ehrlich zu bezweifeln. Und § 29, RZ 5 besagt: "TOP, die vorher nicht mitgeteilt wurden oder die geändert werden sollen, sollen nach Auffassung des BAG nur behandelt werden können, wenn der vollzählig versammelte BR EINSTIMMIG sein Einverständnis erklärt, den Tagesordnungspunkt in die Tagesordnung aufzunehmen und darüber zu beschließen." Einstimmig? Das kriege ich ja schon dank des BRV nicht hin :-( Was also, wenn der BRV meinen Wunsch torpediert?
Habt Ihr dazu noch Tipps?
franka
22.06.2008 um 12:40 Uhr
@franka Tipps? Einen kleinen... "Rom wurde auch nicht an einem Tag niedergerissen!"
22.06.2008 um 14:16 Uhr
@Franka, 15 Jahre Bauzeit für einen "Fürstenpalast" sind eine lange Zeit und in dieser Zeit hat niemand was dagegen unternommen! Dann krankt nicht nur euer Grössenwahnsinn'svorsitzender............ Wie sieht's denn bei euch mit Grundlagenschulungen aus? Aber von mir auch noch ein kleiner Tipp: Wenn "königliche Hoheit" mal wieder sein Refugium "aufgeschlossen und eröffnet" hat, melde dich bei deinem Vorgesetzten zur BR-Tätigkeit ab und "pflanz" dich in's BR-Büro, schnapp dir das BetrVG - mit Kommentierung! - und zieh dir mal die §§ - 29 BetrVG, IV. Die Sitzungen auf Antrag und 23 BetrVG, II. Ausschluss aus dem Betriebsrat - rein. Und wenn du gerade so schön dabei bist, würde ich mir mal die Sitzungsprotokolle genauer unter die Lupe nehmen, natürlich erst, wenn du dir auch noch den § 34 BetrVG, II. Die Sitzungsniederschrift zur Brust genommen hast. Um dem ganzen noch die Krone aufzusetzen mach das ganze im Beisein von Fürst BRV und lies die Passagen, die voll und ganz auf ihn zutreffen laut durch!
22.06.2008 um 14:38 Uhr
@franka,
der § 29 (3) bezieht sich auf eine zusätzliche Sitzung, dazu muss ein Viertel der BRM zustimmen. Um einen TOP für eine "normale" Sitzung aufzunehmen bedarf es keiner Mehrheit. Der BRV hat es einfach zu tun.
Vermutlich bist du in einer ähnlichen Situation wie ich. Wenn der BRV mehrheitlich nicht zu Besinnung zu bringen ist, bleiben mehrere Möglichkeiten. Vielleicht hilft dir mein Vorgehen. Die Vorbereitung dafür ist mühsam, langwierig und erfordert Aufklärungsarbeit bei der Belegschaft. Verfehlungen des BR kann man wunderbar als Wahlwerbung nutzen. Ein Antrag beim ArbG auf Auflösung des BR würde bei uns wahrscheinlich erfolgreich sein. Aber es gibt, wie bei uns, evtl. eine einfachere Möglichkeit. Durch Überzeugungsarbeit konnte ich einige BRM dazu bewegen die Seiten zu wechseln. Mehrheitlich ist unser BRV dadurch immer noch nicht angreifbar. Aber - durch einen kollektiven Rücktritt meiner Liste und Symphatiesanten fällt die Zahl unter der erforderlichen Anzahl der BRM. Dann gibt es Neuwahlen und die Karten werden neu gemischt. Aber wie gesagt: Die Vorbereitung ist wichtig.
22.06.2008 um 20:26 Uhr
franka,
wir haben als letzten Punkt auf der Tagesorgnung immer "Verschiedenes" stehen. Wirf hier ein Thema angesprochen welches von einem BRM als Top gewünscht wird steht es 1 schon mal im Protokoll und meisten melden sich noch einige BRM die dies befürworten. Somit kommt der BRV nicht mehr an der Aufnahme vorbei.
22.06.2008 um 21:17 Uhr
sielberpfeil ich finde deinen Nick mehr als nur abartig und unterdrückend für jede Moderne Frau.akzeptiere entlich das die männliche Dominaz gebrochen ist und die Frauen ihren Verdienten anteil am Arbeitsleben auskosten wollen.Deine Zeit ist schon lange zu ende.
22.06.2008 um 22:44 Uhr
@ Koelner: So kann man auch sagen ;-)
@ Mona-Lisa: Da muss ich dir zustimmen, leider. Aber noch länger nichts tun, wäre noch viel mehr kontraproduktiv, als jetzt in kleinen Schritten zu beginnen. Ja, die Grundlagenschulungen sind überwiegend absolviert. Deine Tipps werde ich auf jeden Fall umsetzen. Danke.
@ Catweazle: Ich will nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen. Klar ist es schlimm, aber wie Mona-Lisa richtig schreibt, ja auch selbstverschuldet. Wenn der Rest (oder zumindest ein Teil) des Gremiums seine Arbeit ab sofort ordentlich macht, denke ich, können wir schon etwas verändern. Danke für Deine Korrektur zum § 29 (3). Du schreibst "Um einen TOP für eine "normale" Sitzung aufzunehmen bedarf es keiner Mehrheit. Der BRV hat es einfach zu tun." Steht das irgendwo? Ich würde gerne bei Nichtdurchführung auf einen entsprechenden Paragrafen verweisen können.
@ sielberpfeil: So will ich es zuerst versuchen und hoffe auf die Unterstützung der anderen Mitglieder des BR. Wenn nicht, werde ich es notgedrungen alleine durchziehen, denn es ist einfach an der Zeit!
@ fanka: Langeweile? kopfschüttel!
Vielen Dank für Eure Hilfe!
franka
23.06.2008 um 11:09 Uhr
Hallo Franka, mach dich darauf gefasst, das dein BRV hier mitliest und sich ertappt fühlt. Das post von fanka will doch die Diskussion nur in eine andere Richtung drücken. Dafür hat aber nur Dein BRV ein interesse. Ohne Dein letztes post wäre ich beim flüchtigen überfliegen fast auf das Post reingefallen.
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