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Mitarbeiter weigert sich

H
Hansen
Dez 2019 bearbeitet

Hallo liebe BR- Kollegen,

ich arbeite im Einzelhandel und dort gibt es natürlich in der Weihnachtszeit viel zu tun. Nun hatten wir gestern einen sehr schlechten Tag und die Führungskraft, die für die Personaleinteilung zuständig ist, wollte einen Mitarbeiter 2 Std. früher nach Hause schicken, als wie er eingeplant war, da absolut keine Kundenfrequenz war. Der Mitarbeiter weigerte sich, da er meinte als Vollzeitkraft muss ich nicht früher gehen.

Darf er dies?

Nach meiner Meinung ist dies nicht korrekt von dem Mitarbeiter, da er schon 6 Std. gearbeitet hatte und im Vergleich zu seinen Kollegen auch noch einige Überstunden hat. Wenn es nicht mehr wirtschaftlich ist mit so vielen Mitarbeitern auf der Fläche zu stehen, dann macht es für mich keinen Sinn alle Mitarbeiter bis zum Schluss auf der Fläche stehen zu haben.

Bitte um Hilfe.

Gruß Hansen

58408

Community-Antworten (8)

K
kratzbürste

14.12.2019 um 09:53 Uhr

Er kann natürlich nach Hause gehen, wenn der AG die Stunden trotzdem bezahlt. Der Arbeitgeber ist im Annahmeverzug (siehe BGB). Aber im Einzelhandel werden die AN eben häufig über den Tisch gezogen - oft schon im Arbeitsvertrag.

H
Hansen

14.12.2019 um 09:58 Uhr

Was heißt Annahmeverzug? In welchem Paragraph finde ich dies?

Danke. Gruss Hansen

H
Hansen

14.12.2019 um 10:04 Uhr

Gerade gefunden. Also bei uns ist es so, dass der Mitarbeiter dadurch nicht weniger verdient, wenn er einmal früher nach Hause geschickt wird.

Er kann sogar einen Vorteil erlangen, da bei niedriger Frequenz er keine Prämie erwirtschaften kann. Jeder Mitarbeiter hat sein Grundlohn + Prämie. Natürlich hat er dann nicht mehr so viele Überstunden.

Vom Betriebsrat hatten wir einmal mündlich beschlossen, dass Überstunden in einem Rahmen von Plus 20 Stunden bis Minus 20 Stunden sich in einem vertretbaren Rahmen für den Angestellten bewegen.

Gruss Hansen

D
DummerHund

14.12.2019 um 11:45 Uhr

@Hansen Wenn ich in den Raum schmeiße das ihr als BR noch keine Schulung besucht habt, liege ich bestimmt nicht so verkehrt. Zu deiner Frage. Ja, der AG darf den AN zu jeder Zeit nach Hause schicken. Dies heißt aber, wie schon erwähnt das der AG in Annahmeverzug gerät. In eurem Fall ist es so das der AG das wirtschaftliche Risiko trägt. Der AG muss in dem Fall den AN die Zeit so Vergüten als wenn er gearbeitet hätte. Dies beinhaltet auch evtl. Prämien die der AN hätte erreichen können. Da vorher nie einer hätte sagen können ob in eurem Hause viel Kundschaft wäre oder nicht, was bei euch zum erreichen der Prämie notwendig wäre. Diese Stunden dürfen den MA auch nicht vom Überstundenkonto abgezogen werden. Wäre dem so, wäre der AN der Willkür des AG ausgesetzt. In der Praxis heißt das das der Abbau von Überstunden so rechtzeitig bekannt zu geben sind das der AN sich darauf einstellen kann. Nach dem Arbeitszeitgesetz darf der AG die Lage der täglichen Arbeitszeit und den Ort festlegen. Aber auch dies muss dem AN so rechtzeitig bekannt sein das er sich darauf einstellen kann. Also kann der AG auch hier nicht von seinem Weisungs- und Direktionsrecht gebrauch machen. Eure Regelungsabrede mit den 20+ und 20- Stunden müsstest du Inhaltlich näher erklären. Jedenfalls deckelt die nicht so atok das vorgehen bei euch. Und ein Tipp, sowas mündlich als Reglungsabrede ist für die Tonne. Geht zu einer Schulung und macht eine Betriebsvereinbarung daraus. Lasst bei der Betriebsarbeit eure persönliche Meinung raus und handelt für die AN.

K
kratzbürste

14.12.2019 um 12:59 Uhr

§ 615 BGB meinte ich.

C
celestro

14.12.2019 um 17:15 Uhr

"Natürlich hat er dann nicht mehr so viele Überstunden."

Und genau das ist das Problem. Der AG (vertreten durch den Vorgesetzten) kann hier nicht einfach sagen: "geh nach Hause und bummel damit Überstunden ab". Das muss sich der AN nicht gefallen lassen.

T
titapropper

16.12.2019 um 12:14 Uhr

Der Mitarbeiter weigert sich nicht, er nimmt sein recht war.

R
rtjum

16.12.2019 um 13:06 Uhr

Zitat Hansen: "Vom Betriebsrat hatten wir einmal mündlich beschlossen, dass Überstunden in einem Rahmen von Plus 20 Stunden bis Minus 20 Stunden sich in einem vertretbaren Rahmen für den Angestellten bewegen." Macht eine ordentliche BV da raus!

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