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Kann Betriebsvereinbarung gekippt weden?

S
scholle76
Jan 2018 bearbeitet

Am Mittwoch hat unser Br vorsitzende mit Igm einen Richter und unserem Geschäftsführer eine Betribsvereinbarung abgeschlossen(EINIGUNGSTELLE), diese ist aber viel schlechter als unser MTV ( Mir fehlen ca.300€ Brutto im Monat ),drei Kollegen und ich sind aber wegen der selben sache vor Gericht und haben in Oktober die Verhandlung, bis her wurden uns die überstunden zuschläge nicht gezahlt da wir ja nur Krafttfahre sind und angeblich keine überstunden machen (bei 300 std im Monat )vor der oben genanten schlichtung hat unser Br gesagt wir sollen uns Keine sorgen machen er verzichtet auf nichts,hinsichtich überstundenzuschläge und jetzt scheißt er uns so vorm koffer ,wir sollen uns auch noch drüber freuen und können unser klage voll vergessen !!!!!

Kann man gegen diese Betriebsvereinbarung noch was unternehmen ?

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Community-Antworten (9)

C
Catweazle

21.06.2008 um 19:03 Uhr

@scholle,

ich fürchte hier kann die keiner ohne weitere Kenntnis eine Auskunft geben. Es sind etliche Fragen offen. Du wirst doch sicher anwaltlichen Beistand haben.

DAH
Der alte Heini

21.06.2008 um 22:41 Uhr

scholle76 So wie Du schreibst, wird hier mit einer Betriebsvereinbarung Teile eines MTV ausgehebelt. Da so etwas nicht möglich ist, aber von einer Einigungsstelle die BV abgeschlossen wurde, dürfte sich der Sachverhalt wohl etwas anders darstellen als DU ihn schilderst. Schildere bitte den Sachverhalt genauer, ansonsten kann dir Keiner weiterhelfen.

S
scholle76

22.06.2008 um 00:01 Uhr

Hallo alte Heini

Wir haben im Betrieb einen Firmentarifvertrag ,die fahrer erhalte bis her keine überstunden zuschläge ,obwohl davon nichts im Firmentarifvertrag steht !!!! Jetzt haben wir drei Fahrer uns zusamengetan (davon zwei mitglied im BR !! ), um die zuschläge endlich durchsetzen zu können sind wir seit Januar 2007 vor Gericht ,der Richter dort sagte es müßte einr Betriebsvereinbarung her ansonsten müßte der AG uns fahrern die zuschläge bezahlen , der AG hat jetzt eine Betriebsvereinbarung vorgelegt was natürlich ein witz war ,und eine frist gestzt ansonsten ruft er die Einigungsstelle an , was er ja dan auch getan hat weil wir als Betriebsrat gesagt haben das diese vereinbarung so nicht unterschriben wird.Vor diesem treffen wurde uns von unserem BR vorsitzenden noch gesagt das er sich auf keinelei kompromisse einläst da die zuschläge uns genauso zustehen wie den anderen AN´s,ser witz ist das die IGM genau die selbe aussage getroffen hat und unser Anwalt auch,jetzt haben genau diese drei personen eine Bertribsvereinbarug abgeschloßen mit unseren AG, was ein witzt ist !!! Wir häten einen gerichtstermin in Oktober gehabt, der Vorsitzende Richter hat sogar unseren BRvorsitzenden angerufen und ihn ausdrücklich davor gewahrnt eine Betriebsvereinbarung abzuschliessen !!!

P
paula

22.06.2008 um 01:39 Uhr

ohne einen Blick in den Firmentarifvertrag kann Dir hier sicher niemand eine valide Auskunft geben. Du hast ja offensichtlich einen Anwalt der nach Einsicht aller Regelungen sagen kann welche Auswirkungen die BV hat und was möglich ist.

NNr so am Rande: wenn das Gespräch zwischen Richter und BRV so tatsächlich stattgefunden hat dann ist das sicher ein Grund für einen Befangenheitsantrag. Und der hätte hervorragende Aussichten auf Erfolg. Gibt es wirklich einen Richter in Deutschland der sich so aus dem Fenster hängt?

K
Kölner

22.06.2008 um 12:47 Uhr

@all Ich werde das GEFÜHL nicht los, dass 'scholle76' ausschliesslich aus SEINER Sicht die Dinge beschreibt. Das ist nicht weiter tragisch.

Wenn mal allerdings zwischen den Zeilen vermuten, deuten oder auch vage beurteilen will, dann scheint das Ansinnen des AG durchaus verständlich und durchaus auch zum Schutz der AN richtig.

Stichworte: "[...] 300 Stunden im Monat"

DAH
Der alte Heini

22.06.2008 um 14:11 Uhr

scholle76 Es ist eigentlich üblich, dass auch Zuschläge mit einem Haustarifvertrag geregelt werden. Ich kann mir schlecht vorstellen, dass es in dem Haustarifvertrag eine Öffnung in genannter Angelegenheit, für eine BV gibt. Ohne genauere Einsicht in den Haustarifvertrag dürften Aussagen hier nur Spekulation sein.

Als Betriebsrat würde ich jetzt aktiv werden und der GL zeigen, dass es sich nicht lohnt den BR zu ärgern. Als erstes würde ich vom Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung verlangen, mit der die Zahlung von Kontoführungspauschale vereinbart wird. Bei dieser BV ist nicht die Frage ob eine Kontoführungspauschale gezahlt werden muss, sondern über die Höhe der Pauschale muss man sich nur noch einigen. Sollte der AG sich quer stellen, müsste die Einigungsstelle angerufen werden.

Weiter sollte der BR für die Kraftfahrer eine BV Dienstplan verlangen, wobei auch auf die höchstzulässige Arbeitszeit der Kraftfahrer gem. § 3+21a ArbzG geachtet wird. Mit dieser BV sollten auch die gesetzlich vorgegebenen Ausgleichszeiten entsprechend geändert werden.

S
scholle76

22.06.2008 um 15:52 Uhr

Hallo alle zusammen,

erstmal an von Kölner natürlich schildere ich die sache aus meine sicht, das was mich ärgert ist das wir in diese sichtweise von IGM und BRvorsitzende bisher sehr satrk bestärkt worden sind ,bis am Mittwoch dann diese ärgebnis freudestralend vorgesstelt worden ist ,das hört sich jetzt vielleicht blöd an aber hätten sie uns nicht soviel hoffnung gemacht vorhier wären wir auch nicht so sauer gewesen !!!!!!! Um dich zu beruhiegen wegen 300 stunden im Monat, mir wurde von der IGM für letztes jahr ein durchschnit von 263 stunden im Monat anhand meiner Lohnabrechnung ausgerechnet !!!!!

Alter Heini

Danke für die tipps mal sehen ob ich damit bei unseren BRvorsitzenden erreichen kann !!!!

I
Immie

22.06.2008 um 22:55 Uhr

@scholle76 Ich weiss ja nicht , aber... 263 tunden im Jahresdurchschnitt...bei einer 40 Stunden Woche sind es ca. 167 Stunden im Monat...rechnet man glatt machst du ca 100 Überstunden im Monat... das sind pro Woche ca. 20...bei einer 5 Tage Woche macht das 4 Überstunden pro Tag...ergibt nach Herrn Riese einen 12 Stunden Tag... Kommt das hin? Wenn ja habe ich gerade ein paar Fragezeichen im Gesicht. Und selbst bei einer 6 Tage Woche...

S
scholle76

23.06.2008 um 23:57 Uhr

Hallo Immi

Deine Rechnung ist richtig ,im schnitt haben wir eine 60 bis 70 Stunden woche ,wir Fahren aber zu 99,9% zu zweit auf einen LKW .Ich muß aber dazu sagen das wir ab 6:30 bezahlt krigen auch wenn der kunde erst um 8:00 uhr aufmacht ,dafür müßen wir aber unser ware auch selbe ausladen ( Möbel ) wenn der kunde bis abends um 20:00 ware annimt wird der auch bisdahin Angeliefert !!!!!!!!!!

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