Hallo, in unserem Betrieb sind von 5 BR-Mitgliedern 3 aus dem Unternehmen ausgeschieden( darunter der 1. Vorsitzende)und es gab bislang keine Öffentliche Bekanntmachung, dass der Betriebsrat aufgelöst wurde. Meine Frage, muss es Öffentlich Bekannt gemacht weden, wenn sich der Betriebsrat auflöst und wie sieht es mit Beschlüssen und Zustimmungen aus, die vor Betriebsratsauflösungen schriftlich entschieden wurden, hat AG das Recht diese zu ändern oder für nichtig zu erklären?????

Grüße an alle