Erstellt am 01.05.2008 um 18:01 Uhr von Mona-Lisa
@Erbsle,
wenn aus eurem 5er BR 3 aus dem Unternehmen ausgeschieden sind, wird das Gremium mit Ersatzmitgliedern aufgefüllt.
Also keine Auflösung!
Sollten keine Ersatzmitglieder zur Verfügung stehen, müsst ihr Neuwahlen einleiten! Bis der neue BR steht, ändert sich nicht's an der Geschäftsführung! Die 2 übrig gebliebenen BR'ler machen weiter!
Erstellt am 01.05.2008 um 22:38 Uhr von Erbsle
Neue Betriebsratswahlen sind nicht geplant und es scheint, dass sich der Betriebsrat von ganz alleine aufgelöst hat, geht das überhaupt? Und muss eine auflösung des BR nicht öffentlich bekannt gegeben werden, damit die BR auflösung Rechtskräftig ist?
Erstellt am 01.05.2008 um 23:35 Uhr von Abakus
Mona-Lisa hat die Frage schon beantwortet. Wenn der Betriebsrat nicht kollektiv zurückgetreten ist, ist er nicht "aufgelöst". Die beiden Übriggebliebenen sind noch im Amt und müssen unverzüglich Neuwahlen einleiten. Wenn sie das nicht tun und auch sonst völlig untätig sind, liegt eine Pflichtverletzung vor, gegen die gerichtlich vorgegangen werden kann. Auch für den Arbeitgeber ist es nicht ohne Bedeutung, daß der Betriebsrat noch existiert.