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Verletzung nach § 87 - wie würdet ihr euch verhalten?

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donald04
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Mitstreiter im WWW, auch wir haben mal wieder eine Frage: wie würdet ihr euch verhalten, wenn im Bereich eines BR-Kollegen nach § 87 verstoßen wird und dieser es nicht verhindert bzw. dem gremium nicht mitteilt. Der Kollege ist ein AL !! Danke für Eure Rückmeldungen.

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Community-Antworten (5)

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pirat

21.06.2008 um 13:52 Uhr

@ Donald04, geht es auch etwas genauer? Ich rate mal AL= Ausländischer Mitbürger? Warum verhielt er (BR Kollege)... sich deffensiv ist er Fatalist?

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donald04

21.06.2008 um 13:58 Uhr

Sorry, wenn ich mich mißverständlich ausgedrückt habe mit AL. Damit ist ein ABTEILUNSLEITER !! (und BR-Mitglied) gemeint.

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pirat

21.06.2008 um 14:05 Uhr

@Donald04, die Regularien des §23 BetrVG kennst du...obwohl, ich würde ein klärendes Gespräch mit Konsequenzhinweis vorziehen.

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paula

21.06.2008 um 16:08 Uhr

also um eine wirklich valide Ausage zu machen solltest Du uns schon mal mitteilen was der AL verbrochen hat.

DAH
Der alte Heini

21.06.2008 um 22:49 Uhr

Donald04 Ob eine Person verpflichtet ist dem BR Verstöße nach § 87 BetrVG zu melden, auch wenn es ein Betriebsratsmitglied ist, würde ich stark bezweifeln. Hier mit dem Hinweis auf § 23 BetrVG zu drohen, ist lächerlich, da nicht umsetzbar.

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