Erstellt am 19.06.2008 um 12:21 Uhr von Mona-Lisa
@Wiebke,
egal ob ihr eine Persönlichkeits- oder eine Listenwahl "veranstaltet", wer im Endeffekt dem neuen Gremium angehört, entscheiden die Wähler, nicht der amtierende BR.......
Ihr könnt natürlich für euch auch eine "eigene" Liste aufstellen und die beiden nicht mit draufnehmen, aber dann erstellen die eben eine eigene und dann entscheidet wieder der Wähler........
Erstellt am 19.06.2008 um 13:29 Uhr von Matze24
@HK 1365,
wie stellt Ihr Eure Tätigkeit auf der Betriebsversammlung dar? Ihr dürft sehr wohl die einzelnen Tätigkeiten den Akteuren zuordnen. Die Mitarbeiter/innen werden dann schon wissen, wer zu wählen ist.
Ansonsten gilt wie Mona-Lisa schon schrieb: Die Mitarbeiter/innen bestimmen, wie der Betriebsrat zusammengesetzt wird.