Gesamtbetriebsratsvorsitzender
Wir haben ein großes Problem.
Wir haben Zwei Mitglieder des Betriebsrates ind den GBR entsendet. Nun ist einer davon als Gesamtbetriebsratsvorsitzender gewählt worden, und für seine Arbeit freigestellt. Nach der Wahl und Freistellung heißt es nun, das wir ein weiteres Mitglied entsenden müssten, weil der Gesamtbetriebsratsvorsitzende nicht mehr unter die Entsendung fällt. Wir können somit auch die Entsendung nicht zurück ziehen. Dies ist doch falsch oder ?
Community-Antworten (9)
12.12.2019 um 19:54 Uhr
Würde der GBRV nicht mehr unter die Entsendung fallen, so wäre er mMn kein Mitglied des GBRs mehr. Die Kollegen mögen doch bitte mal den § nennen, auf den Sie Ihre seltsame Argumentation stützen.
P.S. Ein freigestelltes BRM ist ja auch noch weiterhin normales BRM und es rückt kein Ersatzmitglied nach.
12.12.2019 um 20:10 Uhr
Schönes Argument, prima.
12.12.2019 um 20:30 Uhr
Wer so unwissend ist wie diejenigen, die derartigen Unsinn verbreiten, sollten nicht im BR geschweige denn GBR sein. Lasse dich nicht irre machen, Kira2006
12.12.2019 um 20:47 Uhr
Kira- wer so etwas behauptet, hat entweder zu viele WAF-Seminare besucht (und bringt jetzt alles durcheinander) oder leidet unter fortwährenden Kopfschmerzen.
14.12.2019 um 04:48 Uhr
Entgegen Eurer Antworten musste ich mich heute eines besseren belehren lassen. Ein Anruf beim Regionalverband der Gewerkschaft für öffentlichen Dienst und Dienstleistungen bestätigte mir heute, das ein gewählter GBRV aus der Entsendung rausfällt, weil er ja nun nicht mehr nur einen Betriebsrat vertritt, sondern alle BR die Ihn gewählt haben. Ich habe ein ziemlich ungutes Gefühl, bei dieser Information, werde aber weiter nach Informationen zundiesem Thema suchen, bzw nach Urteilen. Liebe Dank, Euch für Eure Tips.
14.12.2019 um 11:50 Uhr
@Kira Schön das mal jemand da ist und sich auch noch weiter Infos holt. Haben die vom Regionalverband auch gesagt wo das steht das es denn so ist?
14.12.2019 um 13:01 Uhr
Nein, das konnte er mir nicht sagen. Als Erklärung kam irgendwie, das bei der Wahl zum Gesamtbetriebsvorsitzenden durch den Akt der Wahl die Entsendung hinfällig ist.
14.12.2019 um 13:13 Uhr
"Nein, das konnte er mir nicht sagen" Dann behaupte ich einfach mal das die Person mit der du gesprochen hat sich nicht ganz so aus kennt. Ich würde dort, oder aber bei einem anderem Verband noch mal anrufen und mir auch sagen lassen wo es steht oder ob es Urteile darüber gibt. Nur die bloße Aussage ist ein bißchen dünn.
14.12.2019 um 13:33 Uhr
@Kira Der Regionalverband der dir das erzählt hat würde dann Inhaltlich das Gesetz außer kraft setzen. http://www.bzo-wissen.de/wDefault/wissensdatenbank/1_BetrVG/1_InhaltBetrVG/BetrVG-47/BetrVG-47-4-6/index.php Ruhig mal auf der Seite nach hinten umblättern. Funktion unten links.
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