Gesamtbetriebsrat ohne Vorsitzenden
Hallo Ihr Lieben,
Folgende Situation:
Unser Gesamtbetriebsratsvorsitzender ist heute zurückgetreten. Die noch von Ihm eingeleitete Sondersitzung am Mitwoch wird ja nun vom Stellvertreter geleitet, bzw. eröffnet. Dieser (Stellvertreter) möchte, aufgrund der kurzen Zeitspanne zwischen Rücktritt und anberaumter Sitzung, diese mit geplanten Beschlüssen zu Betriebsvereinbarungen durchführen, und die Wahl des neuen Vorsitzenden erst auf die darauffolgende Sitzung legen.
Meine Frage, Kann der Stellvertreter wirklich den Vorsitzenden komplett vertreten ? Das geht doch eigentlich nur, wenn der Vorsitzende verhindert ist. Und ich glaube, sein Rücktritt zählt nicht als Verhinderung. Ohjee, kompliziert. Ich bitte Euch um Hilfe, weil ich denke, das unter diesen Bedingungen keine Beschlüsse gültig sind.
Lieben Gruß aus Berlin
Community-Antworten (11)
06.01.2020 um 21:11 Uhr
Gibt es keinen GBRV mehr so rückt der Stellvertreter nicht automatisch nach. Es sind somit unverzüglich Neuwahlen durchzuführen. Hierzu muss der Stellvertreter eine Sitzung mit entsprechender Tagesordnung einberufen.
07.01.2020 um 03:17 Uhr
Für mich ist wichtig, ob Beschlüsse, und im speziellen die Beratung und Beschlussfassung von Überregionale Betriebsvereinbarungen ohne einen amtierenden Vorsitzenden gültig, und kann der Stellvertreter einfach so zur Tagesordnung übergehen und den neuen Vorsitzenden erst in der nächsten Sitzung wählen ? Diese ist übrigens erst in 5 Wochen.
Danke
07.01.2020 um 03:27 Uhr
Mein aktuelles Problem ist, das ich nicht weiß ob der Stellvertreter einfach zur Tagesordnung übergehen kann, und eine Gesamtbetriebsratssitzung durchführen kann mit Beschlüssen zu drei überregionalen Betriebsvereinbarungen und die Wahl des neuen Vorsitzenden auf die nächste Sitzung (in 5 Wochen) verschieben kann ?
07.01.2020 um 09:15 Uhr
auch zu einer GBR-Sitzung gibt es eine Tagesordnung. Warum hat denn der Vorsitzende die Sondersitzung einberufen und was steht denn auf der TO?
07.01.2020 um 09:16 Uhr
Wenn die Mehrheit der GBR-Mitglieder dies für richtig halten, sehe ich kein Problem. Es macht ja vielleicht Sinn, sich über das Thema Gedanken zu machen.
07.01.2020 um 09:48 Uhr
In der Tages Ordnung steht: Diskussion zur BV1 und Beschluss Diskussion zur BV2 und Beschluss Diskussion zur BV3 und Beschluss BV = Betriebsvereinbarung Diese Tagesordnung wurde ja noch von dem zurückgetretenen GBRV gemacht und dazu geladen.
Diese Beschlüsse sollen nun in einer vom Stellvertreter geleiteten Sitzung Gemacht werden, und erst in der darauffolgenden Sitzung soll ein Vorsitzender gewählt werden
07.01.2020 um 09:57 Uhr
Ihr habt also morgen GBR Sitzung mit bereits erfolgter Einladung und TO. Am Anfang der Sitzung würde ich die Teilnehmer vom Rücktritt informieren (wissen ja vielleicht noch nicht alle) Dann gibt es 2 Möglichkeiten
- Alle sind mit einer Änderung der TO einverstanden - Neuwahl eines GBRV oder
- man verschiebt den Punkt Neuwahl auf die nächste Sitzung oder beruft zeitnah eine weitere Sitzung ein, Begründung: zuwenig Vorbereitungszeit für die Teilnahme sich mit dem Punkt Neuwahl zu befassen.
Das dürfte imho dem BetrVG genügen. Neuwahl ohne schuldhafte VErzögerung.
07.01.2020 um 14:59 Uhr
Danke Kjarrigan für die ausführliche Antwort. Mit dem verschieben der Wahl des neuen GBR Vorsitzenden habe ich ja eigentlich kein Problem wenn alle zustimmen. Aber...... ..... der Stellvertreter darf meines Wissens nur die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden übernehmen, wenn dieser Verhindert ist, und nur dann. Und verhindert ist dieser ja nach BetrVG nicht ! Er ist einfach nicht mehr da. Darf also nun der Stellvertreter eine komplette Gesamtbetriebsratssitzung mit Beschlüssen durchführen ?
07.01.2020 um 16:32 Uhr
Rechtlich am "saubersten" ware es natrülich zuerst die TOP Neuwahl zu machen.
Wenn die Beschlüse aber jetzt so wichtig sind, dass sie unbedingt morgen gefasst warden müssen, aber irgendein Mitglied sichmehr Vorbereitungszeit für die Neuwahl erbittet, hätte ich kein Problem damit. Oder meinst Du der AG würde die Beschlüsse dann anfechten, weil es keinen BRV gab?
08.01.2020 um 09:26 Uhr
Meiner Einschätzung nach sind die Beschlüsse - sofern alle Rahmenbedingungen sauber sind wie Einladung, TOP, beschlussfähig - dann gültig. Denn der GBRV ist am Ende auch nur ein normales Mitglied.
08.01.2020 um 09:52 Uhr
der Stellvertreter darf meines Wissens nur die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden übernehmen, wenn dieser Verhindert ist, und nur dann. Und verhindert ist dieser ja nach BetrVG nicht! Warum es sich einfach machen, wenn es auch kompliziert geht....... Selbstverständlich ist der GBRV auch dann verhindert an der Sitzung als GBRV teilzunehmen, wenn er zurückgetreten ist. Darf also nun der Stellvertreter eine komplette Gesamtbetriebsratssitzung mit Beschlüssen durchführen ? Selbstverständlich darf er das, es gibt ja keinen Vorsitzenden mehr! Es sind unverzüglich Neuwahlen einzuleiten und unverzüglich heißt, ohne schuldhafte Verzögerung. Nach meiner Auffassung würde kein Gericht der Welt die Situation bei euch als schuldhafte Verzögerung klassifizieren. Manchmal muss man einfach auch die Kirche im Dorf lassen!
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