Hallo Ihr Lieben,

Folgende Situation:

Unser Gesamtbetriebsratsvorsitzender ist heute zurückgetreten.
Die noch von Ihm eingeleitete Sondersitzung am Mitwoch wird ja nun vom Stellvertreter geleitet, bzw. eröffnet.
Dieser (Stellvertreter) möchte, aufgrund der kurzen Zeitspanne zwischen Rücktritt und anberaumter Sitzung, diese mit geplanten Beschlüssen zu Betriebsvereinbarungen durchführen, und die Wahl des neuen Vorsitzenden erst auf die darauffolgende Sitzung legen.

Meine Frage,
Kann der Stellvertreter wirklich den Vorsitzenden komplett vertreten ?
Das geht doch eigentlich nur, wenn der Vorsitzende verhindert ist. Und ich glaube, sein Rücktritt zählt nicht als Verhinderung.
Ohjee, kompliziert.
Ich bitte Euch um Hilfe, weil ich denke, das unter diesen Bedingungen keine Beschlüsse gültig sind.

Lieben Gruß aus Berlin