Gesamt BR Vorsitzender - ab wann ist der freigestellt?
Liebes Forum...
leider gibt es bei uns keinen freigestellten BR. Meine Frage ist, ab wann ist der Gesamtbetriebsratsvorsitzender freigestellt? Gibt es sowas??
Community-Antworten (2)
10.08.2005 um 11:01 Uhr
Der § 38 BetrVG gilt nicht für den GBR - daher kein genereller Freistellungsanspruch. Hier könnte eine freiwillige Vereinbarung mit dem AG getroffen werden. Ansonsten gilt natürlich der Freistellungsanspruch gemäß § 37 BetrVG, der in größeren Betrieben faktisch zur völligen Freistellung führen kann.
10.08.2005 um 11:12 Uhr
Leider findet der §38 BetrVG auf den GBR/KBR keine Anwendung(LAG München, NZA 91, 905). So steht`s zumindest im "Betriebsverfassungsgesetz- Basiskommentar mit Wahlordnung" 11. Auflage Rn2 zum §38 drin. Außerdem wird die Freistellung nicht automatisch vom Vorsitzenden beansprucht.
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