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Gesamt BR Vorsitzender - ab wann ist der freigestellt?

N
NICK
Jan 2018 bearbeitet

Liebes Forum...

leider gibt es bei uns keinen freigestellten BR. Meine Frage ist, ab wann ist der Gesamtbetriebsratsvorsitzender freigestellt? Gibt es sowas??

3.77802

Community-Antworten (2)

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viktor

10.08.2005 um 11:01 Uhr

Der § 38 BetrVG gilt nicht für den GBR - daher kein genereller Freistellungsanspruch. Hier könnte eine freiwillige Vereinbarung mit dem AG getroffen werden. Ansonsten gilt natürlich der Freistellungsanspruch gemäß § 37 BetrVG, der in größeren Betrieben faktisch zur völligen Freistellung führen kann.

FB
Frank B.

10.08.2005 um 11:12 Uhr

Leider findet der §38 BetrVG auf den GBR/KBR keine Anwendung(LAG München, NZA 91, 905). So steht`s zumindest im "Betriebsverfassungsgesetz- Basiskommentar mit Wahlordnung" 11. Auflage Rn2 zum §38 drin. Außerdem wird die Freistellung nicht automatisch vom Vorsitzenden beansprucht.

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