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Mitbestimmung bei Logdateien von Mitarbeitern??

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muffenschieber
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir haben einen Dienstleister als EDV Abteilung. Nun wurde uns(BR) ein Schriftstück vorgelegt, indem steht, dass die Geschäftsführung jederzeit von einzelnen Mitarbeitern die Log-Dateien und Internetaktivitäten verlangen kann. Dieser Vertrag wurde nur vom Dienstleister und Geschäftführung unterschrieben. Hat der BR dort Mitbestimmungsrechte. Wir haben keine BV Internet/ Telekommunikation.

gruß

steven

6.63203

Community-Antworten (3)

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pirat

18.06.2008 um 22:14 Uhr

@muffenschieber, dann würde ich an deiner Stelle auch Muffe schieben..... wenn ich z.B. §87 Abs. 1 Nr. 6 denke.

Die zentrale Protokollierung der Internetaktivitäten unterliegt dem betriebl. Datenschutz und der Mitbestimmung durch den BR. Was im Einzelnen aufgezeichnet wird, wie lange die Protokolle aufbewahrt werden und wer zu welchen Zwecken auf diese zugreifen darf, ist in einer BV zu regeln. Die Verwendung der Protokolle zur Verhaltens- und Leistungskontrolle der Mitarbeiter ist auszuschließen. usw., usw, usw Noch nie was vom BDSG gehört? Dann gibt es auch sicher keinen Datenschutzbeauftragten? Übel.....

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paula

19.06.2008 um 00:26 Uhr

@pirat

ich bin ganz bei Dir: hier sollte man unbedingt etwas regeln. Leider kann man den Sachverhalt hier nicht vollständig beurteilen, aber leider sind wir - je nach dem wer hier was macht - in der unangenehmen Situation, dass eine Menge MA-bezogene Daten erhoben und gespeichert werden MÜSSEN. Ggf. muss der AG dann sogar auswerten ... da sind dann die Behörden evtl. neugieriger als der AG.

S
Spartacus

19.06.2008 um 00:30 Uhr

Moin muffenschieber, es ist unerheblich das ein Dienstleister die Daten verarbeitet - euer AG bleibt "Herr der Daten". Alles andere so wie Pirat beschrieben hat, dann man los......

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