Erstellt am 18.06.2008 um 19:48 Uhr von Mona-Lisa
@Neue,
eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Das heisst also, dass der AG auch einen Vorfall abmahnen kann, der deutlich - auch mehrere Wochen - zurückliegt!
Prinzipiell *sollte* eine Abmahnung, wenn der AG schon meint eine aussprechen zu müssen im zeitlichen Zusammenhang stehen. Was immer das auch heissen mag.....
Erstellt am 19.06.2008 um 09:11 Uhr von Neue
@ Mona-Lisa!
Danke für die schnelle Antwort, es hilft mir weiter.
Erstellt am 19.06.2008 um 15:43 Uhr von Carlos
Hallo Neue,
hatte in der letzten Woche denselben Fall. Ein Mitarbeiter erhielt 14 Tage nach dem Vorfall erst die Abmahnung. Ich habe daraufhin mit seinem direkten Vorgesetzten gesprochen und ihm dargelegt, dass diese Handhabung nicht dem emotionalen Führen entspricht. Ich hoffe er hat es gefressen, zumindest hat er so getan. Er straft ja sein Kind auch nicht 1 Tag später. Es hätte sicher keine Ahnung mehr warum er das tut.
Mona-Lisa hat Recht, dass es keine gesetzliche Frist hierzu gibt.
Carlos
Erstellt am 19.06.2008 um 21:44 Uhr von pirat
@Carlos,
was meinst du mit * emotionalen Führen *?