Frist für den Ausspruch einer Abmahnung
@ all Gibt es eine gesetzliche Frist für den Ausspruch einer Abmahnung? Und wie nah ist zeitnah?
Community-Antworten (4)
18.06.2008 um 21:48 Uhr
@Neue, eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Das heisst also, dass der AG auch einen Vorfall abmahnen kann, der deutlich - auch mehrere Wochen - zurückliegt! Prinzipiell sollte eine Abmahnung, wenn der AG schon meint eine aussprechen zu müssen im zeitlichen Zusammenhang stehen. Was immer das auch heissen mag.....
19.06.2008 um 11:11 Uhr
@ Mona-Lisa! Danke für die schnelle Antwort, es hilft mir weiter.
19.06.2008 um 17:43 Uhr
Hallo Neue,
hatte in der letzten Woche denselben Fall. Ein Mitarbeiter erhielt 14 Tage nach dem Vorfall erst die Abmahnung. Ich habe daraufhin mit seinem direkten Vorgesetzten gesprochen und ihm dargelegt, dass diese Handhabung nicht dem emotionalen Führen entspricht. Ich hoffe er hat es gefressen, zumindest hat er so getan. Er straft ja sein Kind auch nicht 1 Tag später. Es hätte sicher keine Ahnung mehr warum er das tut. Mona-Lisa hat Recht, dass es keine gesetzliche Frist hierzu gibt.
Carlos
19.06.2008 um 23:44 Uhr
@Carlos, was meinst du mit * emotionalen Führen *?
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