Betriebliche Übung?
Hallo, wie haben folgendes Problem: unser AG zahlt seit dem 01.01.08 den gesetzlichen Mindestlohn und auch den Urlaub hat er um 4 Tage aufgestockt. Das alles geschah aber ohne bis zum heutigen Tage die Arbeitsverträge zu ändern. Auf Nachfrage hieß es immer "ist in Arbeit". Nun haben wir eine Änderung zum Arbeitsvertrag vorgelegt bekommen. In dieser steht u.a. dass die AN darauf hingewiesen wurden, dass der AG die Wirksamkeit des Mindestlohns gerichtlich prüfen wird und die Zahlung des höheren Gehalts ohne Anerkennung einer Rechtspflicht geschieht und zwar auch dann nicht, wenn die Zahlung wegen der erwarteten Verfahrensdauer bei Gericht über längere Zeit erfolgt. Ganz unten ist das Datum vom 31.12.07 vermerkt. Soweit ich das weiss, kann doch der AG, nachdem er jetzt schon 5 Monate Mindestlohn zahlt und zwar ohne einen Vermerk auf Vorbehalt, nicht einfach davon zurücktreten und dann auch noch so frech sein und dieses Datum benutzen. Was sagt ihr dazu?
Community-Antworten (3)
19.06.2008 um 10:06 Uhr
@Klausi In D. gibt es (noch) keinen gesetzlichen Mindestlohn, wenn dann reden wir über einen allg. verbindliche Branchentarifvertrag ? Oder ?? Da fehlt Info. Wenn ein TV zur Anwendung kommt, bedarf es keine Änderungen bestehender Arbeitsverträge, da die Wirkung eines TV vorrang hat.
19.06.2008 um 18:53 Uhr
@all Es geht um den Postmindestlohn.
21.06.2008 um 23:04 Uhr
Hallo Klausi, Konrad hat recht. Es ist ja doch wohl auch wichtiger, das sich ein Arbeitgeber mit faktischer Zahlung und Leistung an den TV hält, als das er erstmal formal alle Verträge anpasst.
Der Rechtspflichtvermerk und der Verweis auf das laufende Verfahren ist nach meiner Einschätzung jedoch bedenklich. Will der Arbeitgeber im Fall einer entsprechenden Gerichtsentscheidung die "freiwillig" gezahlten höheren Löhne zurückfordern? Dies dürfte nicht haltbar sein. Er hätte ja einen Haus-TV vereinbaren können und wäre damit aus der Geltung des "unsicheren" Mindestlohns heraus gewesen.
Ich würde Dir dringend empfehlen, Kontakt mit den beiden zuständigen Fachgewerkschaften ver.di und CGPT aufzunehmen und dich dazu rechtlich beraten lassen.
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