Hallo,
wie haben folgendes Problem:
unser AG zahlt seit dem 01.01.08 den gesetzlichen Mindestlohn und auch den Urlaub hat er um 4 Tage aufgestockt. Das alles geschah aber ohne bis zum heutigen Tage die Arbeitsverträge zu ändern.
Auf Nachfrage hieß es immer "ist in Arbeit".
Nun haben wir eine Änderung zum Arbeitsvertrag vorgelegt bekommen. In dieser steht u.a. dass die AN darauf hingewiesen wurden, dass der AG die Wirksamkeit des Mindestlohns gerichtlich prüfen wird und die Zahlung des höheren Gehalts ohne Anerkennung einer Rechtspflicht geschieht und zwar auch dann nicht, wenn die Zahlung wegen der erwarteten Verfahrensdauer bei Gericht über längere Zeit erfolgt.
Ganz unten ist das Datum vom 31.12.07 vermerkt.
Soweit ich das weiss, kann doch der AG, nachdem er jetzt schon 5 Monate Mindestlohn zahlt und zwar ohne einen Vermerk auf Vorbehalt, nicht einfach davon zurücktreten und dann auch noch so frech sein und dieses Datum benutzen.
Was sagt ihr dazu?