Erstellt am 18.06.2008 um 08:55 Uhr von RolfH
@seebaer
Der nächste Nachrücker zieht ins Gremium ein und danach wird ein neuer BRV gewählt.
Siehe ein paar Beiträge weiter unten. Dort geht's um den sSTV. - ist aber die selbe Prozedur.
Erstellt am 18.06.2008 um 09:08 Uhr von Mona-Lisa
@seebaer,
ergänzend zu *RolfH* wirst du im § 26 BetrVG "Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden" (mit Kommentierungen!) fündig,