Erstellt am 17.06.2008 um 12:04 Uhr von pirat
@Malte,
imho....
prinzipiell sollte kein BR sich anmassen zu entscheiden, ob die momentane betriebl. Situation eine Einstellung zulässt oder nicht! Wenn der AG einstellen möchte lasst ihn doch, ich freue mich als BRV über jede Einstellung!!
Es gibt bestimmt noch andere, Kollegen..... die jemanden kennen, der wieder jemand kennt, der jemand kennt......
Erstellt am 17.06.2008 um 12:14 Uhr von mainpower
Hallo,
rechtliche möglichkeit eine Einstellung abzulehnen gibt es im § 99 (2) 1. BetrVG
Allerdings sehe ich es so wie Pirat, jede Einstellung ist willkommen. Wenn er ausserdem schon als Leiharbeiter bei Euch gearbeitet hat um so besser. Da kennt er die Arbeit und Ihr wißt auf wen Ihr euch einlasst.
Erstellt am 17.06.2008 um 13:28 Uhr von spartacus
Moin Malte,
so wie du das schilderst(Auftragsloch,Zwangsurlaub, etc.) hätte ich auch Probleme der Einstellung zuzustimmen. Ich würde genau abklären ob der § 99(2) Abs. 3 BetrVg greift.