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Einstellung verhindern

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Malte
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, folgende Frage hat unser junges BR-Gremium. Unser Firma hat gerade ein Auftragsloch. Einige Mitarbeiter wurden schon in Zwangsurlaub geschickt. Das Thema Minusstunden ist im Gespräch. Wegen eines Diebstahles wurde ein MA gekündigt. Die Geschäftsleitung will diese Stelle durch einen neuen Arbeiter ersetzen. Er ist ein priv. Freund eines Leitenden Angestellten. Er hat bei uns schon als Leiharbeiter gearbeitet. Die Stelle ist nur intern ausgeschrieben. Unserer Meinung nach rechtfertigt die momentane Situation keine Einstellung. Was können wir gegen die Einstellung bzw. Vetternwirtschaft tun?

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Community-Antworten (3)

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pirat

17.06.2008 um 14:04 Uhr

@Malte, imho.... prinzipiell sollte kein BR sich anmassen zu entscheiden, ob die momentane betriebl. Situation eine Einstellung zulässt oder nicht! Wenn der AG einstellen möchte lasst ihn doch, ich freue mich als BRV über jede Einstellung!! Es gibt bestimmt noch andere, Kollegen..... die jemanden kennen, der wieder jemand kennt, der jemand kennt......

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Mainpower

17.06.2008 um 14:14 Uhr

Hallo, rechtliche möglichkeit eine Einstellung abzulehnen gibt es im § 99 (2) 1. BetrVG Allerdings sehe ich es so wie Pirat, jede Einstellung ist willkommen. Wenn er ausserdem schon als Leiharbeiter bei Euch gearbeitet hat um so besser. Da kennt er die Arbeit und Ihr wißt auf wen Ihr euch einlasst.

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Spartacus

17.06.2008 um 15:28 Uhr

Moin Malte, so wie du das schilderst(Auftragsloch,Zwangsurlaub, etc.) hätte ich auch Probleme der Einstellung zuzustimmen. Ich würde genau abklären ob der § 99(2) Abs. 3 BetrVg greift.

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