Frage zum Datenschutz und Einschränkung BR Arbeit
Hallo, hier eine Frage zum Datenschutz. Ich habe mich bei meinem Vorgesetzten ordnungsgemäß zur BR Arbeit an und abgemeldet. Diese Zeiten waren ihm zu viel und er hat sich darüber beim Geschäftsführer und BRV Vorsitzenden beschwert. Beide kamen mit dem Stundenzettel an und meinten, ich solle die BR Arbeit einschränken und auf die anderen Mitglieder des BR verweisen. Die Leute im Betrieb wollen aber mit den meisten BR Mitgliedern, weil sie ihnen nicht helfen, nichts zu tun haben. Nun hat auf Drängen des Geschäftsführers das BR Gremium beschlossen, einen Tag in der Woche eine 2 stündige Sprechzeit anzubieten. Mit dieser Maßnahmen sollen die BR Aktivitäten meiner Person und der Kollegen im Betrieb wohl eingeschränkt werden. Einige Leute im Betrieb und das BR Gremium kennen nun die Arbeitsdaten von mir für BR Arbeit. Ist da überhaupt rechtens mit der Weitergabe und kann ich trotzdem weiterhin alleine in den Betrieb gehen, um BR Arbeit zu machen? Danke für Eure Infos.
Community-Antworten (5)
11.12.2019 um 14:22 Uhr
"Einige Leute im Betrieb und das BR Gremium kennen nun die Arbeitsdaten von mir für BR Arbeit."
Ist das eine Vermutung, oder Gewissheit? Und nein, die Problematik kann man auch erörtern, ohne Deine konkreten Daten zu verwenden.
Ansonsten ... wenn die Sprechstunde dazu führt, dass weniger Leute zu Dir kommen, ist das in Ordnung. Wenn nicht, muss der AG damit leben dass Du weiter in großem Umfang BR-Arbeit machst.
11.12.2019 um 14:24 Uhr
Leider beschreibst Du nicht genau wie den die Weitergabe 8und vor allen welche geanu) an die Leute im Betrieb und dem BR Gremium) stattgefunden hat - von daher ist es schwer zu beurteilen. Bei der weitergabe an das Grmeium sehe ich eh noch weniger DAtenschutzbedenken als vielleicht gegenüber den anderen MA. Ganz allgemien finde ich Sprechstunden für BR Gremien durchaus sinnvoll. Warum aber der BR eingeknickt ist und sich vom GF hat übereden lassen verstehe ich weniger. Grundsätzlich ist jedes BRM für seine BR Tätigkeit selbst verantwortlich und kann sich diese auch selbst einteilen. Wenn der AG daran etwas zu bemängeln hat, muss er sich mit dem BRM auseinandersetzen. Das kann natürlich auch darin enden, das der AG z.B. die Vergütung für BR Arbeit verwehrt und das BRM diese einklagen müsste. Dem Richter müsste das BRM dann auch erklären welche notwenidge BR Tätigkeit durchgeführt wurde.
Gegenüberdem AG muss die BR Arbeit allerdings nur ganz grob gegenüber begründet werden. Ob Euer AG damit dann zufrieden ist - wirst du sehen. Aber du kennst deinen AG besser als wir.
11.12.2019 um 14:32 Uhr
Wenn dich Kollegen ansprechen, bist Du weiterhin für die da. Das Thema hattest Du doch schon vor einiger Zeit hier angesprochen. Wenn es außer Deinen Kollegen im Gremium, die ja größtenteils wohl AG-freundlich sind, auch noch andere wissen, dann solltest Du, am besten mit anwaltlicher Hilfe klar machen, dass Datenschutz für Dich wichtig ist und du gegen Verstöße vorgehen wirst. Aber ich befürchte, deinen Posts folgend, dass Du weiterhin eher der Don Quichote bleibst, das geht auf Dauer auf/an Deine Gesundheit.
11.12.2019 um 18:06 Uhr
Der § 37 Abs.2 BetrVG ist zwingend und kann nicht eingeschränkt werden. Weder durch den Chef noch durch den BR. Das BR-Mitglied selbst entscheidest nach "pflichtgemäßen Ermessen" selbst über die eigenen Aktivitäten.
11.12.2019 um 18:09 Uhr
"Der § 37 Abs.2 BetrVG ist zwingend und kann nicht eingeschränkt werden."
Richtig ... macht aber die "Aktion" (Einführung Sprechzeiten) des BR nach Drängen des GF nicht illegal oder so.
Nur wenn die Beschreibung stimmt, werden die auch schnell wieder abgeschafft ... mangels "Beteiligung".
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