Erstellt am 16.06.2008 um 19:53 Uhr von Mona-Lisa
@Frank,
einfache Mehrheit reicht und die Enthaltung hat keine Meinung....
Der Kollege ist abgewählt und euer BRV darf ihm das nun mitteilen!
Erstellt am 16.06.2008 um 19:57 Uhr von mekuzio1969
@mekuzio
dieser meinung bin ich leider nicht, da eine enthaltung als nein zählt
also habt ihr meiner meinung nach ein abstimmungsverhältnis von 4:4 Stimmen
....also ich hab noch mal nachgeschaut.....im Gesamtbetriebsrat gilt § 48 BetrVG
Ausschluss von GESAMTbetriebsratsmitgliedern,
Erstellt am 16.06.2008 um 20:07 Uhr von 18301
Hallo
wenn ein Enthaltung als nein zählt, macht eine Enthaltung doch gar keinen Sinn!?
Gruß Frank
Erstellt am 16.06.2008 um 20:11 Uhr von Immie
Wahl, Abwahl...
Die "Abberufung" bedarf eines Beschlusses des BR. §49 BetrVG
Also ...
Erstellt am 16.06.2008 um 20:11 Uhr von Mona-Lisa
@mekuzio,
jepp!
Man sollte vorher nachlesen........
Lt. § 33 BetrVG DKK, III. Die Abstimmung RN. 16
"[..] Stimmenthaltungen, die grundsätzlich möglich sind, wirken sich als Ablehnung aus..."
@Frank,
mit diesem Ergebnis habt ihr eine Pattsituation, was nicht's anderes heisst, als das der Antrag abgelehnt ist.
Erstellt am 16.06.2008 um 20:13 Uhr von Mona-Lisa
@mekuzio,
Abwahl hat mit Ausschluss nicht's zu tun.......
Erstellt am 16.06.2008 um 20:19 Uhr von 18301
Hallo
es ist doch nur eine Abberufung aus dem GBR keine Abwahl?
Dafür braucht man doch keinen Beschluss?
Erstellt am 16.06.2008 um 20:24 Uhr von Mona-Lisa
@Frank,
Auszug aus § 47 BetrVG DKK, IV. Zusammensetzung des Gesamtbetriebsrats (Abs. 2) RN. 37
"Für die Abberufung von Mitgliedern aus dem GBR gelten dieselben Grundsätze wie für ihre Entsendung. Sie erfolgt durch einfachen Mehrheitsbeschluss des BR. Die Abberufung bedarf zu ihrer Wirksamkeit des Zugangs an den Abberufenen. Hat er nicht an der Sitzung teilgenommen, ist dies Aufgabe des BR-Vorsitzenden (GK-Kreutz, Rn. 45)."
Erstellt am 16.06.2008 um 20:34 Uhr von 18301
Hallo
jo jetzt hab ich es.
Der BR kann die in den GBR entsandten Mitgl. jederzeit durch einfachen Mehrheitsbeschluss abberufen und durch andere ersetzen.
Danke!
Erstellt am 16.06.2008 um 22:57 Uhr von mekuzio1969
hallo verfasser 18301
ja aber nach der enthaltung hast du immer noch eine 4:4
wo is dein mehrheitsbeschluss
Erstellt am 17.06.2008 um 06:29 Uhr von 18301
Moin Mekuzio
ist ist 4 zu 3 !
OK kein mehrheitsbeschluss aber ich wes jetzt was wie es richtig ist.
Gruß Frank
Erstellt am 17.06.2008 um 09:45 Uhr von Kölner
@18301
Es steht mir vielleicht nicht zu...
...aber ist denn der Kollege jetzt abgewählt, oder nicht?
Erstellt am 17.06.2008 um 13:17 Uhr von Dana
" Ein BEschluss des BR wird im Allgemeinen, sofern das Gesetz nicht eine bes. Stimmenmehrheit verlangt, mit der Mehrheit der Stimmen der teilnehmenden Mitglieder gefasst (einfache Mehrheit), wobei der BR beschlussfähig sein muss. Stimmenthaltung sind zulässig. Da jedoch die Mehrheit an der Beschlussfassung teilnehmenden BR-Mitglieder FÜR den Beschluss stimmen muss, wirkt sich die Stimmenthaltung eines BR-Mitglieds als Ablehnung aus." § 33 RN 33 Komm. BetrVG Fitting
Es haben 4 dafür, 3 dagegen gestimmt und einer hat sich enthalten. Das sind 8 an der Beschlussfassung teilnehmende BR-Mitglieder. 4 haben dafür gestimmt, dass ist nicht die Mehrheit, auch nicht die einfache Mehrheit.
LG Dana
Erstellt am 17.06.2008 um 16:41 Uhr von Kölner
Erstellt am 17.06.2008 um 19:35 Uhr von Immie
So ganz nebenbei...
was wollte denn Nummer 9 ?
Erstellt am 17.06.2008 um 20:52 Uhr von Kölner
@Immi
Du meinst das nicht geladene Ersatzmitglied?
Erstellt am 17.06.2008 um 21:24 Uhr von Immie
@Kölner
Na ja, wenn es denn eins oder gar mehrere gibt...
Wollte halt nur mal nach Nummer Neun fragen...wer weiss was ihm/ihr widerfahren ist.
Ist ja nicht schön ignoriert zu werden.
Erstellt am 17.06.2008 um 21:48 Uhr von 18301
Hallo
das Ersatzmitglied war geladen aber an dem Tag krank.
Und da unsere BR Mtglieder min 2 Std Anreise haben hat es keinen Sinn einen anderen Kollegen an dem Tag zubestellen.
Nein der Kollege wurde nicht abgewählt, noch nicht :-)
Gruß Frank
Erstellt am 17.06.2008 um 21:57 Uhr von Immie
Er wird auch zukünftig nicht "abgewählt":-)
Erstellt am 17.06.2008 um 22:05 Uhr von 18301
Hallo Immi
weist Du etwas was ich nicht weis???
Doch er wird, 100% !!!
Erstellt am 17.06.2008 um 22:09 Uhr von Mona-Lisa
@18301,
der Kollege wurde in den GBR "entsendet" und kann dementsprechend nur wieder "abberufen" werden.......
Erstellt am 17.06.2008 um 22:12 Uhr von 18301
Hallo
ok gewonnen!!!
Er wird abberufen :-)
Gute N8 und danke für euere Hinweise!
Gruß Frank
Erstellt am 18.06.2008 um 11:42 Uhr von w-j-l
Was ist das denn für ein Gesabbel hier?
Die Frage ist doch, wie ihr den Antrag gestellt habt.
Wenn ihr den Antrag positiv auf die Abberufung gestellt habt (xy wird aus den GBR abberufen) dann hatte der Antrag bei 4:3:1 KEINE MEHRHEIT erhalten.
Der Kollege ist also NICHT abberufen. Wenn dann allerdings gegenüber dem GBR-Vorsitzenden die Abberufung trotz fehlerhafter Beschlussauslegung erklärt wurde, dann ist sie zunächst mal für den GBR wirksam, und müßte zurückgenommen werden.
Man könnte natürlich auch den Beschlussantrag anders formulieren:
Der Kollege Xy wird aus dem GBR abberufen und durch ZZ ersetzt. Vielleicht bekommt so ein Beschluss ja eher die Mehrheit.
Alternativ könnte man den Kollegen, der sich enthalten hat fragen, ob er sich nur enthält, oder gar nicht an der Abstimmung teilnimmt.
Wenn der - zu Protokoll - erklärt, dass er nicht an der Abstimmung teilnimmt, dann zählt er als vorübergehend nicht anwesend, und das Ergebnis wäre 4:3 für den Antrag.
Man könnte den Antrag auch positiv formulieren: Der Kollege xy wird weiterhin in den GBR delegiert: Ergebnis: 3 Ja, 4 Nein und eine Enthaltung. Antrag abgelehnt, der Kollege wird nicht weiterhin delegiert, und kann durch eine/n Andere/n ersetzt werden.