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Abwahl aus dem GBR

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18301
Jan 2018 bearbeitet

Hallo

mal eine Frage zur Abstimmung.

Wir wollten einen Kollegen aus dem GBR abwählen.

Für die Abwahl stimmten 4, dagegen 3 und 1 Enthaltung.

Ist er nun abgewählt oder nicht?

Gruß Frank

10.640023

Community-Antworten (23)

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Mona-Lisa

16.06.2008 um 21:53 Uhr

@Frank, einfache Mehrheit reicht und die Enthaltung hat keine Meinung.... Der Kollege ist abgewählt und euer BRV darf ihm das nun mitteilen!

M
mekuzio1969

16.06.2008 um 21:57 Uhr

@mekuzio dieser meinung bin ich leider nicht, da eine enthaltung als nein zählt also habt ihr meiner meinung nach ein abstimmungsverhältnis von 4:4 Stimmen

....also ich hab noch mal nachgeschaut.....im Gesamtbetriebsrat gilt § 48 BetrVG Ausschluss von GESAMTbetriebsratsmitgliedern,

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18301

16.06.2008 um 22:07 Uhr

Hallo

wenn ein Enthaltung als nein zählt, macht eine Enthaltung doch gar keinen Sinn!?

Gruß Frank

I
Immie

16.06.2008 um 22:11 Uhr

Wahl, Abwahl... Die "Abberufung" bedarf eines Beschlusses des BR. §49 BetrVG Also ...

M
Mona-Lisa

16.06.2008 um 22:11 Uhr

@mekuzio, jepp! Man sollte vorher nachlesen........ Lt. § 33 BetrVG DKK, III. Die Abstimmung RN. 16 "[..] Stimmenthaltungen, die grundsätzlich möglich sind, wirken sich als Ablehnung aus..."

@Frank, mit diesem Ergebnis habt ihr eine Pattsituation, was nicht's anderes heisst, als das der Antrag abgelehnt ist.

M
Mona-Lisa

16.06.2008 um 22:13 Uhr

@mekuzio, Abwahl hat mit Ausschluss nicht's zu tun.......

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18301

16.06.2008 um 22:19 Uhr

Hallo

es ist doch nur eine Abberufung aus dem GBR keine Abwahl? Dafür braucht man doch keinen Beschluss?

M
Mona-Lisa

16.06.2008 um 22:24 Uhr

@Frank, Auszug aus § 47 BetrVG DKK, IV. Zusammensetzung des Gesamtbetriebsrats (Abs. 2) RN. 37 "Für die Abberufung von Mitgliedern aus dem GBR gelten dieselben Grundsätze wie für ihre Entsendung. Sie erfolgt durch einfachen Mehrheitsbeschluss des BR. Die Abberufung bedarf zu ihrer Wirksamkeit des Zugangs an den Abberufenen. Hat er nicht an der Sitzung teilgenommen, ist dies Aufgabe des BR-Vorsitzenden (GK-Kreutz, Rn. 45)."

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18301

16.06.2008 um 22:34 Uhr

Hallo

jo jetzt hab ich es.

Der BR kann die in den GBR entsandten Mitgl. jederzeit durch einfachen Mehrheitsbeschluss abberufen und durch andere ersetzen.

Danke!

M
mekuzio1969

17.06.2008 um 00:57 Uhr

hallo verfasser 18301 ja aber nach der enthaltung hast du immer noch eine 4:4 wo is dein mehrheitsbeschluss

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18301

17.06.2008 um 08:29 Uhr

Moin Mekuzio

ist ist 4 zu 3 ! OK kein mehrheitsbeschluss aber ich wes jetzt was wie es richtig ist.

Gruß Frank

K
Kölner

17.06.2008 um 11:45 Uhr

@18301 Es steht mir vielleicht nicht zu... ...aber ist denn der Kollege jetzt abgewählt, oder nicht?

D
Dana

17.06.2008 um 15:17 Uhr

" Ein BEschluss des BR wird im Allgemeinen, sofern das Gesetz nicht eine bes. Stimmenmehrheit verlangt, mit der Mehrheit der Stimmen der teilnehmenden Mitglieder gefasst (einfache Mehrheit), wobei der BR beschlussfähig sein muss. Stimmenthaltung sind zulässig. Da jedoch die Mehrheit an der Beschlussfassung teilnehmenden BR-Mitglieder FÜR den Beschluss stimmen muss, wirkt sich die Stimmenthaltung eines BR-Mitglieds als Ablehnung aus." § 33 RN 33 Komm. BetrVG Fitting

Es haben 4 dafür, 3 dagegen gestimmt und einer hat sich enthalten. Das sind 8 an der Beschlussfassung teilnehmende BR-Mitglieder. 4 haben dafür gestimmt, dass ist nicht die Mehrheit, auch nicht die einfache Mehrheit.

LG Dana

K
Kölner

17.06.2008 um 18:41 Uhr

@Dana Oh Dana...

I
Immie

17.06.2008 um 21:35 Uhr

So ganz nebenbei... was wollte denn Nummer 9 ?

K
Kölner

17.06.2008 um 22:52 Uhr

@Immi Du meinst das nicht geladene Ersatzmitglied?

I
Immie

17.06.2008 um 23:24 Uhr

@Kölner Na ja, wenn es denn eins oder gar mehrere gibt... Wollte halt nur mal nach Nummer Neun fragen...wer weiss was ihm/ihr widerfahren ist. Ist ja nicht schön ignoriert zu werden.

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18301

17.06.2008 um 23:48 Uhr

Hallo

das Ersatzmitglied war geladen aber an dem Tag krank. Und da unsere BR Mtglieder min 2 Std Anreise haben hat es keinen Sinn einen anderen Kollegen an dem Tag zubestellen.

Nein der Kollege wurde nicht abgewählt, noch nicht :-)

Gruß Frank

I
Immie

17.06.2008 um 23:57 Uhr

Er wird auch zukünftig nicht "abgewählt":-)

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18301

18.06.2008 um 00:05 Uhr

Hallo Immi

weist Du etwas was ich nicht weis???

Doch er wird, 100% !!!

M
Mona-Lisa

18.06.2008 um 00:09 Uhr

@18301, der Kollege wurde in den GBR "entsendet" und kann dementsprechend nur wieder "abberufen" werden.......

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18301

18.06.2008 um 00:12 Uhr

Hallo ok gewonnen!!! Er wird abberufen :-)

Gute N8 und danke für euere Hinweise!

Gruß Frank

W
w-j-l

18.06.2008 um 13:42 Uhr

Was ist das denn für ein Gesabbel hier?

Die Frage ist doch, wie ihr den Antrag gestellt habt.

Wenn ihr den Antrag positiv auf die Abberufung gestellt habt (xy wird aus den GBR abberufen) dann hatte der Antrag bei 4:3:1 KEINE MEHRHEIT erhalten.

Der Kollege ist also NICHT abberufen. Wenn dann allerdings gegenüber dem GBR-Vorsitzenden die Abberufung trotz fehlerhafter Beschlussauslegung erklärt wurde, dann ist sie zunächst mal für den GBR wirksam, und müßte zurückgenommen werden.

Man könnte natürlich auch den Beschlussantrag anders formulieren:

Der Kollege Xy wird aus dem GBR abberufen und durch ZZ ersetzt. Vielleicht bekommt so ein Beschluss ja eher die Mehrheit.

Alternativ könnte man den Kollegen, der sich enthalten hat fragen, ob er sich nur enthält, oder gar nicht an der Abstimmung teilnimmt. Wenn der - zu Protokoll - erklärt, dass er nicht an der Abstimmung teilnimmt, dann zählt er als vorübergehend nicht anwesend, und das Ergebnis wäre 4:3 für den Antrag.

Man könnte den Antrag auch positiv formulieren: Der Kollege xy wird weiterhin in den GBR delegiert: Ergebnis: 3 Ja, 4 Nein und eine Enthaltung. Antrag abgelehnt, der Kollege wird nicht weiterhin delegiert, und kann durch eine/n Andere/n ersetzt werden.

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