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Anhörung vor Abmahnung?

R
Rapunzel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ist der Arbeitgeber verpflichtet vor Ausspruch einer Abmahnung den Mitarbeiter anzuhören.

Danke für die Anwtorten.

4.52403

Community-Antworten (3)

P
packer

16.06.2008 um 14:02 Uhr

moin rapunzel,

nein... wenn der Arbeitgeber z.B. einem kollegen verhaltensbedingt kündigen will, so muß er spätestens vor gericht den beweis anführen. sollte er ohne prüfung der hintergründe eine abmahnung aussprechen die sich als falsch herausstellt, so ist diese abmahnung im KüSchu prozess unwirksam... deswegen wird logischerweise bei einer schwierigen beweislage der AN auch vorher angehört. bei simplen geschichten (arbeitszeitbetrug durch bewusstes nichtstempeln z.B.) wird der AG in der regel ohne anhörung des MA eine abmahnung aussprechen...

M
Mona-Lisa

16.06.2008 um 14:11 Uhr

@Rapunzel, packer's Hinweis ist korrekt, keine Pflicht zur Anhörung! Allerdings könnte ein Blick in euren TV ein "muss" enthalten.

@packer, bei einem "vorsätzlichen" Nichtstempeln würde der AG wohl eine Fristlose aussprechen wollen...

P
packer

16.06.2008 um 15:22 Uhr

@ La Gioconda

schon richtig... wenn er sich sicher ist, dann wird er das so machen. bei einer "schwammigen" beweislage, und das könnte durchaus realistisch sein (ich habs wirklich vergessen!) wird ein kluger AG immer min. eine abmahnung aussprechen... ich zähl wieder erbsen, ich weiß ;))) aber heute is auch montag und meine laune im keller...

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