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Verhinderungsgründe Ersatzmitglied

M
mcedeka
Dez 2019 bearbeitet

Hallo zusammen,... Hier meine Frage an die wissenden.. Gelten die gleichen Verhinrungsgründe für Ersatzmitglieder wie normale Mitglieder? Konnte auf die schnelle nichts finden. Danke im voraus....

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Community-Antworten (7)

T
takkus

11.12.2019 um 09:26 Uhr

Ja, ich wüsste nicht warum es anders sein sollte.

S
stehipp

11.12.2019 um 09:27 Uhr

Das Ersatzmitglied ist im Einsatzfall ein normales Mitglied, somit wird es auch behandelt wie jedes andere Mitglied. Zumindest handhaben wir das so.

M
mcedeka

11.12.2019 um 09:46 Uhr

Danke für schnellen Antworten.. Leider finde im Gesetzbuch nichts, explizit auf Ersatzmitglieder bezogen. Wenn jetzt nichts gegenteiliges kommt werde ich das auch so machen wie der Vorschlag von euch?....

F
fantil

11.12.2019 um 10:02 Uhr

@Mcedeka, dies sind keine Vorschläge, denn es ist so!

W
wdliss

11.12.2019 um 10:06 Uhr

"§25 BetrVG: (1) Scheidet ein Mitglied des Betriebsrats aus, so rückt ein Ersatzmitglied nach. Dies gilt entsprechend für die Stellvertretung eines zeitweilig verhinderten Mitglieds des Betriebsrats." D.h. aus dem Ersatzmitglied wird zeitweilig ein BRM mit allen Rechten und Pflichten.

C
celestro

11.12.2019 um 11:10 Uhr

Hätte der Gesetzgeber für Ersatzmitglieder andere Gründe gelten lassen wollen, dann hätte er dies separat aufgeschrieben.... hat er aber nicht.

Also mal ganz abgesehen davon, dass mir nicht logisch einleuchten würde, warum man hier unterschiedliche Maßstäbe anlegen wollte, sollte, müsste ....

M
mcedeka

11.12.2019 um 11:15 Uhr

Super, danke... Jetzt ist alles klar dargelegt ?... Ich wünsche euch allen einen erfolgreichen Tag ? Gruß Michael

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