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Zwangsversetzung - von BRM?

P
Pauli10
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen, hier unser Problem: wir sind neun BR.Mitgl., davon 5 BR- Mitgl. von einer Abt. ( Rehaklinik). Nun will unser Chef 3 Kollegen notfalls Zwangsversetzen ,falls sie nicht freiwillig auf eine andere Station gehen. die Kollegen wollen auf keinen Fall ihre St. wechseln, da dort auch andere Arbeitsabläufe andere Kollegen und Leitungen sind. Notfalls wollen die Kollegen aus dem BR austreten.

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Community-Antworten (1)

K
Konrad

16.06.2008 um 13:40 Uhr

Wenn es für die Versetzung keine sachlichen sondern „vorgeschobene“ Gründe hat, könnte man das als Behinderung der BR- Arbeit auslegen.

Der AG kann das nicht alleine bestimmen, denn Betriebsratsmitglieder dürfen gem. § 99 Abs. BetrVG nur mit Zustimmung des Betriebsrats in andere Teile des Unternehmens versetzt werden. Der Betriebsrat darf die Zustimmung verweigern, wenn zu befürchten ist, dass die Versetzung die Arbeit des Betriebsrats beeinträchtigt.

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