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Kassenführung innerhalb des BR entgegen dem Betr.VG?

L
Lordi
Jan 2018 bearbeitet

hallo zusammen,

laut Gesetz ist es verboten, als Betriebsrat eine Kasse zu führen. Meine Frage ?? Wenn trotz der Gesetzmäßigkeit eine Kasse besteht und diese nicht ordnungsgemäß geführt wird. Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich daraus?? (Für den Betriebsratsvorsitzenden und den Kassenverwalter) Wäre nett wenn Ihr evtl. § und deren rechtlichen Bedeutung nennen könntet.

Für eure Antworten vorab vielen Dank

MfG.

Lordi

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Community-Antworten (16)

J
jotim

15.06.2008 um 13:33 Uhr

Hallo Lordi, für welchen Zweck wird denn diese Kasse geführt? In manchen Betrieben bestehen bei einzelnen Abteilungen - und eben auch beim BR - Handkassen für die Beschaffung von Geschäftsbedarf usw. den der BR ja auch braucht. Das wäre natürlich unproblematisch.

L
Lordi

15.06.2008 um 13:56 Uhr

Aus der Kasse werden z.B. für die Belegschaft Weihnachtsmänner gekauft. Das finde ich persönlich auch ok. Wenn aber Gelder aus der Kasse zu diesem zwecke entnommen werden, sollten die auch nach ordnungsgemäßer Kassenführung belegbar sein. Dies ist nicht der Fall.

Danke erstmal für deine Antwort und erhoffe mehr Resonanz.

J
jotim

15.06.2008 um 14:08 Uhr

Na dann ist das in jedem Fall kritisch, da man ja den Verdacht haben könnte, dass der BR sich da die Taschen voll macht. Ich nehme mal an, das Geld kommt vom Arbeitgeber? Dann ist auch noch die Frage, in wie weit der BR sich von der Großzügigkeit des ArbGeber beeinflussen lässt! Oje!!! Es gibt zahlreiche Betriebe in denen der BR einen Sozialfond vergeben kann (für Härtefälle). In jedem Fall ist da sowohl der Geldfluß als auch die sachgerechte Verwendung nachzuweisen und ggf. der Belegschaft (auf der Betriebsversammlung) offenzulegen. Ich finde der BR sollte die Finger vom Geld lassen und lieber Regelungen finden, die den Arbeitgeber in die Verantwortung nehmen sich um sowas zu kümmern. Da bleiben die Fronten klar und die Finger sauber!

L
Lordi

15.06.2008 um 14:24 Uhr

Nee jotim,

die Gelder stammen wohl aus Spenden. Aber Selbst das kann mangels Belegen nicht geprüft werden.

Ich persönlich halte das für sehr bedenklich und möchte für die Belegschaft einen Betriebsrat, der sich seiner Verantwortung bewusst ist. Wir alle erfüllen dieses Amt ehrenamtlich und sollten uns dessen auch ohne die Hand aufzuhalten mit vollen Einsatz stellen.

Danke und Gruß

Lordi

K
klinik

15.06.2008 um 14:49 Uhr

@ alle die es interessiert,

Ich persönlich finde es bedenklich wenn in letzter Zeit immer wieder Diskussionen über "Kassenbestände" des Betriebsrates aufkommen, haben wir als BR's nichts besseres zu tun als uns um den "ordnungsgemäßen" Bestand von illegalen BR-Kassen zu kümmern?- Ich denke ja. Wie empfindlich die Belegschaft auf Geld reagiert weiß jeder der in letzter Zeit tarifliche Anpassungen vornehmen musste. Ich schließe mich ganz klar der Meinung derer an, die sagen es es kann sollte und darf nicht in die Regelbarkeit eines BR's fallen, Gelder zu verwalten. Im Zeitalter der "Korruption" sollte jeder BR versuchen dieses Reizthema, was laut BetrVG ja keins sein sollte, nicht anzupacken. Jeder Betreibsrat sollte auch wenn er in ein AMT als Nachfolge tritt, prüfen ob er solche "Altlasten"nicht offenlegen sollte. Es ist ja meiner Meinung nach schön finanziell an die Belegschaft zu denken, aber gerade in letzter Zeit, gibt es vermehrt Bemühungen einzelner AG's, Betriebsräte Fehlverhalten zu unterstellen. Da werden BRM angezeigt oft nur aus Vermutungen heraus. Unsere Aufgabe als Betriebsrat wird in Zukunft noch stärker gebraucht als all die Jahrzehnte zuvor, jeder der BRM ist sollte sich seiner in Ihn gestellten Verantwortung bewusst sein. Wenn wir uns als BR's mit illegalen Geldern- Kassen - weiterhin beschäftigten spricht dies nicht nur den einzelnen BR an, der darin verstrickt ist, sondern alle BR's in Deutschland. Jeder kennt Siemens und VW.

Ich möchte weiterhin als BR jeden Morgen in den Spiegel schauen können. Einen kollegialen Gruß an alle die es so ähnlich sehen in diesem Forum und danke an alle die dieses Forum sinnvoll am Leben erhalten und beleben.

Die Diskussion ist eröffnet!!!

L
Lordi

15.06.2008 um 14:59 Uhr

Hallo Klink,

kann dir da nur voll und ganz zustimmen. Bedauerlich, dass man darüber diskutieren muss. Fakt ist aber nun mal, dass wenn wir diese Problematik stillschweigend hinnehmen, dass sich solche Betriebsratmitglieder unter dem Deckmantel der Loyalität der anderen Mitglieder verstecken und somit keinerlei Konsequenzen zu befürchten haben.

Mit der Hoffnung, dass es nur wenigen Betriebsratsmitglieder so geht, denn unsere Arbeit ist ehe schwer genug, bei solch nur auf sich bedachten Arbeitgebern.

Gruß

Lordi

K
klinik

15.06.2008 um 15:09 Uhr

@Lordi,

ich würde die Sache öffentlich machen. Der Belegschaft mitteilen was in "letzter" Zeit abgelaufen ist. Auch auf die Gefahr hin, dass das in Euch gestellte Vertrauen Schiffbruch erleidet. Ich würde diese "Altlasten" nicht weiterführen. Wenn du dass Problem anpacken willst, hol Dir Unterstützung (Gewerkschaft, andere BRM aus deinem BR, ect). Wenn die Belegschaft, davon "Wind" bekommt habt Ihr nicht nur ein rechtliches Problem, dass Ihr ja nach BetrVG garnicht haben dürftet, sondern die Vertrauensfrage der Belegschaft. Euer AG klatscht in die Hände, wenn euer BR die "Neuwahlen" nicht überleben sollte. Und inwieweit Euer Kündigungsschutz hält sollte Dir ja bekannt sein. Ich denke pack es an und bring Transparenz in die Sache, unabhängig was dein BR will oder einzelne BRM's (in Ihrer jahrelangen betrieblichen Übung). Lieber so als, als wenn Du als gekündigter EX-BR vogelfrei durch die Lande ziehst.

P
Peanuts

15.06.2008 um 15:15 Uhr

"Wäre nett wenn Ihr evtl. § und deren rechtlichen Bedeutung nennen könntet."

§ 41 BetrVG und die "Bedeutung" ist in jeder Kommentierung nachzulesen!

K
klinik

15.06.2008 um 15:20 Uhr

@ peanuts

§41 BetrVG ist mir bekannt. Ich versteh nur nicht wofür Du eine rechtliche Bedeutung willst- für eine Sache die es garnicht gibt im BetrVG! Zur Erinnerung das Thema waren "schwarze Kassen des BR" und nicht eine Vereinbarung über die Geschäftskosten des BR nach § 40 BetrVG.

Ich möchte auch nicht bös klingen, aber dieses Reizthema "nervt"- Gelder des BR.

L
Lordi

15.06.2008 um 15:29 Uhr

Hi peanuts,

ich habe nach der rechtlichen Konsequenz für die genannten Personen gefragt. Das es eine Kasse nicht geben dürfte ist wohl bekannt.

Werde deinen Rat befolgen Klinik, denn möchte nicht mit Betriebsratsmitglieder Arbeiten, denen wohl nur Ihr eigenes Wohlergehen am Herzen liegt.

Danke

M
Matze24

15.06.2008 um 20:54 Uhr

@ Lordi,

in den ersten Beiträgen sah es noch so aus, als ob "freiwillige soziale Leistungen" des Arbeitgebers direkt dem Betriebsrat zur Verteilung zu übertragen. Diese Gelder müssten dann ja in der Buchhaltung des Betriebs auftauchen. Es scheint,als werde der Abgrund tiefer, je weiter man buddelt. Hier werden Gelder gesammelt ("Spenden"), die nicht verbucht werden. Wer sind die Spender?? Ist der Arbeitgeber involviert? Ist der Empfänger der Gelder nicht entsprechend der Abgabenordnung §§51 ff von der Körperschaftssteuer befreit, müssten diese Gelder doch als Einkünfte versteuert werden. Ist gar der Arbeitgeber Spender, wird's für den BR brenzlig. Also alles ist drin: Bestechlichkeit, Steuerhinterziehung etc. Vielleicht sollte sich der BR doch etwas wärmer anziehen??? Ein Wink ans Finanzamt würde schlagartig Klärung in die Sache bringen!! Auch der Arbeitgeber müsste eigentlich Interesse an mehr Transparenz haben.

Für ALLE wenig erquicklich!

L
Lordi

15.06.2008 um 21:53 Uhr

Hallo Matze,

keine Ahnung wer die Spender sind. Zur Klärung hat der ehemalige Betriebsratsvorsitzende und sein Kassenführerin laut Beschluss des NEUEN Betriebsrates alle zur Klärung notwendigen Unterlagen vorzulegen. Auf meine Empfehlung, wird diese nicht gesetzeskonforme Kasse direkt aufgelöst und der evtl. Guthabensbetrag an soziale Einrichtungen gespendet.

Der ehemalige Vorsitzende ist jetzt noch normales Betriebsratsmitglied und versucht natürlich zu verhindern, dass es zur Offenlegung kommt. Deshalb die Frage der Ausschlussmöglichkeit, damit er keine Daten usw. manipulieren kann.

Danke für deine Antwort

Gruß

Lordi

L
Lordi

17.06.2008 um 21:42 Uhr

Dank all die mir durch Kommentare oder ähnlichen helfen wollten,

faktisch bin ich genau so schlau wie vorher, denn keiner konnte mir darauf eine Antwort gegen, ob ein Ausschluss bzw. bedingte Vertrauensfrage ohne das Arbeitsgericht bemühen zu müssen möglich wäre. Desweiteren, welche zivilrechtlichen Möglichkeiten in diesem Fall bestehen, um weiteren Schaden zu vermeiden.

Nah ja, wie im wirklichen Leben, kümmer dich selber und man findet Lösungsansätze und wird sich der Verantwortung ohne Hilfe anderer stellen müssen.

Gruß

Lordi

K
Kölner

17.06.2008 um 22:00 Uhr

@Lordi Also der BR hat eine Kasse. Es ist kein Kassenführer bestimmt und die Kasse wird solala geführt und Geld entnommen und wieder eingezahlt und manchmal fehlt auch was und manchmal nicht...

Wie wäre es mit Unterschlagung?

L
Lordi

18.06.2008 um 20:46 Uhr

Nah ja Kölner,

was für Möglichkeiten da wären kenne ich bereit. Deren außergerichtlichen Möglichkeiten eben nicht. Deshalb mein Beitrag zwecks evtl. wege ohne das Arbeitsgericht o.ä. bemühen zu müßen.

Aber trotzdem Danke

Gruß

Lordi

K
Kölner

22.06.2008 um 12:51 Uhr

@Lordi "was für Möglichkeiten da wären kenne ich bereit." Tatsächlich?

Du fragst aber wie ein aufgescheuchtes BRM auf dem privaten Rachefeldzug gegen die Ungerechtigkeit der Welt um aussergerichtlich was zu klären, was m.E. dringend - per deutlichem Zeichen - angeprangert werden müsste.

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