Darf der Betriebsrat Schlüssel der MA annehmen?
Eine MA unserer Einrichtung hat gekündigt. Da sie vom AG viel privat angegangen wurde, was auch ihr Kündigungsgrund war, kam sie mit dem Anliegen zu uns, ob wir ihre Schlüssel entgegen nehmen können, damit sie nicht mehr in die Verwaltung muss. Dürfen wir diese entgegen nehmen ?
Das unterzeichnen des Schlüsselvertrages von der AN selber ist nicht erforderlich.

Wir hoffen auf Antworten
Liebe Grüße