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Keine beschlussfähige Mehrheit - trotz § 22 BetrVG wenn vier Mitglieder gleichzeitig nicht anwesend sein können?

M
mariveaux
Jan 2018 bearbeitet

Wie verhält es sich mit der Auslegung des § 22 Randziffer 5-8 ? in der realen Praxis? wie weit geht die Mitbestimmung in einem kleinen Betriebsrat z.B. 5 Mitglieder, keine Nachrücker, wenn vier Mitglieder gleichzeitig nicht anwesend sein können? ( Urlaub, Krank) !?

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Community-Antworten (2)

W
w-j-l

14.06.2008 um 19:24 Uhr

"Randziffer 5-8" in welchem Kommentar?

So nützt Deine Angabe nichts.

P
Peanuts

14.06.2008 um 21:43 Uhr

Der so verbliebene Rest darf z.B. keine BV beschließen!

Alles, was nicht aufschiebbar ist, also Fristen gewahrt werden müssen, ist durch den Gesetzgeber gedeckt! Also Anhörungen...

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