Keine beschlussfähige Mehrheit - trotz § 22 BetrVG wenn vier Mitglieder gleichzeitig nicht anwesend sein können?
Wie verhält es sich mit der Auslegung des § 22 Randziffer 5-8 ? in der realen Praxis? wie weit geht die Mitbestimmung in einem kleinen Betriebsrat z.B. 5 Mitglieder, keine Nachrücker, wenn vier Mitglieder gleichzeitig nicht anwesend sein können? ( Urlaub, Krank) !?
Community-Antworten (2)
14.06.2008 um 19:24 Uhr
"Randziffer 5-8" in welchem Kommentar?
So nützt Deine Angabe nichts.
14.06.2008 um 21:43 Uhr
Der so verbliebene Rest darf z.B. keine BV beschließen!
Alles, was nicht aufschiebbar ist, also Fristen gewahrt werden müssen, ist durch den Gesetzgeber gedeckt! Also Anhörungen...
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