Fristen bei Rücktritt des Vorsitzenden?
Hallo zusammen,
vor vier Wochen ist unsere BR-Vorsitzende zurück getreten, da Sie das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlassen hat. Der stellv. Vorsitzende hat aber bis heute noch keine Sitzung einberufen,um den Vorsitz (und dessen Stellv.) neu zu wählen.
Gibt es hierzu fristen - oder anders gesagt: Hat unser BR überhaupt noch Bestand?
Gruß bela
Community-Antworten (4)
13.06.2008 um 13:25 Uhr
@ bela81
Natürlich hat der BR Bestand. Habt Ihr Nachrücker?? Wenn nicht müssen komplette Neuwahlen gemacht werden.
Wenn ihr Nachrücker habt, umgehend Sitzung einberufen und eine/n neue/n Vorsitzende/n wählen. Die Neuwahl des Stv. ist nicht nötig, es sei denn er/sie wird Vorsitzende/r.
13.06.2008 um 13:31 Uhr
Ja, es ist jemand nachgerückt. Der bisherige Stellvertreter ist also nicht automatisch Vorsitzender. Wir müssen also mit dem Gremium neu wählen? Danke schonmal für die schnelle Antwort.
13.06.2008 um 14:22 Uhr
Und wenn er nicht einberufen will dann muss er: BetrVG §29 (3)Der Vorsitzende hat eine Sitzung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats oder der Arbeitgeber beantragt.
13.06.2008 um 14:32 Uhr
Super - vielen Dank!!!
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