Wer muss zustimmen und wie genau - Neuwagendisposition, welche zurzeit in fast jedem Betrieb vorhanden ist, soll in einem Betrieb zentralisiert werden?
Hallo Alle miteinander,
ich habe folgendes Problem !! Ich bin freigestellter BR in einem großen Autohaus. Wir haben mehr als 30 Filialen wobei das Filialnetz in Gebiete (Nord, Süd usw.) unterteilt ist. Für die einzelnen Gebiete gibt es jeweils einen GF und einen eigenständigen BR. Gleichzeitig gibt es einen GBR und KBR. Jetzt soll die Neuwagendisposition, welche zurzeit in fast jedem Betrieb vorhanden ist, in einem Gebiet und dort speziell ein einem Betrieb zentralisiert werden. Wie ist da genau die Vorgehensweise. Ist das eine "normale" Versetzung, dann bräuchte doch nur der aufnehmende BR zustimmen, oder ist das eine Änderungskündigung,....................oder etwas ganz anderes ??????
Wie sieht es mir den zusätzlichen Fahrtkosten für die Mitarbeiter aus, da einige einen erheblich größeren Arbeitsweg haben !?
Vielen Dank im Voraus
Community-Antworten (6)
13.06.2008 um 11:20 Uhr
@fluffi,
es ist nicht viel was du mitteilst. Vermutlich ist es eine Betriebsänderung, siehe §§ 111 und 112 BetrVG.
13.06.2008 um 11:27 Uhr
@Catweazle, so sehe ich es auch, aber einmal hätte gereicht. .-)
@fluffi, holt euch Hilfe bei der GEW oder einem RA, da es so aussieht, als hätte diese Umstrukturierungsmaßnahmen, erhebliche Veränderungen für die Betroffenen zur folge.
13.06.2008 um 11:38 Uhr
@Catweazle @pirat
Die GF ist der Meinung die MA kann man mal "eben so" versetzen. Im Detail. Die Filialen sind im ganzen Ruhrgebiet verteilt. Jetzt sollen die MA der Disposition alle in Düsseldorf zentral arbeiten. Die MA aus unserem Gebiet würden demnach auch aus unserem BR Gebiet herausfallen und in ein anderes Gebiet gesetzt. Mit zum Teil anderen Betriebsvereinbarungen, ggf. anderen Arbeits- bzw. Schichzeiten usw. Meiner Meinung nach sind wir von der einfachen Versetzung weit entfernt, zumal die MA nicht wirklich selbst entscheiden konnten. Die Abteilung wird verlegt,............und fertig.
13.06.2008 um 11:53 Uhr
@fluffi, imho....kommt in die Puschen!
13.06.2008 um 13:24 Uhr
ihr solltet Euch wirklich externe Hilfe holen. Ein guter Anwalt ist dort sicher Gold wert...
Ansonsten muss man das Thema aufdröseln:
Man muss erst mal die individualrechtliche Seite betrachten. Was steht in den einzelnen Arbeitsverträgen der MA. Wie lautet die Tätigkeitsbeschreibung? Gibt es Versetzungsklauseln? Ist diese wirksam? Davon ist abhängig ob der AG eine Änderungskündigung braucht oder ob er kraft Direktionsrecht den neuen Arbeitsort anweisen kann.
Davon zu unterscheiden ist die kollektivrechtliche Seite. Hier können die verschiedensten Normen des BetrVG betroffen sein und es ist für jedes Beteiligungsrecht des BR zu prüfen welches Gremium zuständig ist. Mal ist es vielleicht der GBR mal der eine BR mal der andere BR. Auf den ersten Blick fallen mir da ein:
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Interessenausgleich § 111ff. BetrVG dabei stellt sich immer die Frage wie viele MA sind betroffen. Von welchen Standorten? Kann man die Maßnahme nur einheitlich regeln oder müssen die örtlichen BRs entscheiden
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Sozialplan § 112f BetrVG auch hier ist Anzahl der MA von Bedeutung. Auch hier stellt sich die Frage nach der Zuständigkeit des BR-Gremiums
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Personalplanung § 92 BetrVG Da gibt es sicher was zu besprechen. Auf GBR und sicher örtlicher Ebene
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Arbeitsabläufe § 90 BetrVG auch da gibt es Gesprächsbedarf
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Versetzung § 99 BetrVG Diese Fragestellung ist von der individualrechtlichen Fragestellung zu trennen. Auch ´bei der Ausübung des Direktionsrechts besteht hier ein MBR für den abgebenden Betrieb. Ausnahme: der MA ist mit der Versetzung einverstanden
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Einstellung § 99 BetrVG Für den aufnehmenden Betrieb besteht ein MBR.
Wenn man sich noch ein wenig in den Sachverhalt reinfuchst findet man sicher noch a weng mehr. Aber da hilft euch dann der Anwalt sicher weiter.
13.06.2008 um 14:02 Uhr
Vielen Dank für die schnellen Antworten, dann werden wir das Thema mal anpacken.
Allen ein schönes Wochenende
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