Beschlüsse fassen ohne Minderheitsvertretung?
guten tag zusammen. ich bin seit kurzem BR und vertrete die minderheit. habe jetzt einige themen im forum gelesen und bin nun ein wenig verwirrt, da wohl zu viele meinen alles besser zu wissen, was jedoch denjenigen die eine frage stellen nicht wirlklich hilft. also bitte nur die antworten, die auch wirklich wissen wovon sie da sprechen. also: wie gesagt vertrete ich die minderheit. wenn ich jetzt da ich auch nachtdienst arbeite (altenheim) und sitzungen sind, kann der BR dann ohne meine anwesenheit keine rechtskräftigen Beschlüsse fassen??? Bitte um Tips was ich gerade in der rolle der minderheitsvertretung ( bin natürlich für alle MA gerne BR) beachten sollte, da ich auch bei der Wahl mit 70% der Stimmen eigentlich vor allen kandidaten sehr gut abgeschnitten habe. Vielen Dank im Voraus.
Community-Antworten (3)
12.06.2008 um 13:20 Uhr
Wenn Du einen Grund hast nicht an den Sitzungen teilzunehmen (muss stichhaltig sein. Nicht z.B.: zuviel Arbeit etc.), muss das Ersatzmitglied geladen werden. Der BR ist trotz Deines Fehlens beschlussfähig.
12.06.2008 um 13:22 Uhr
@wielandmarco
Beschlüsse im BR sind immer Mehrheitsbeschlüsse. Mit wieviel Mandaten ist denn eure Minderheit, der du angehörst, im BR vertreten und wie groß ist euer Gremium? Gab es eine Listenwahl?
12.06.2008 um 13:25 Uhr
Zitat wielandmarco: "...da wohl zu viele meinen alles besser zu wissen, was jedoch denjenigen die eine frage stellen nicht wirlklich hilft. also bitte nur die antworten, die auch wirklich wissen wovon sie da sprechen."
find ich schon einen guten Einstieg hier von dir ;) Das du das schon alles einschätzen kannst, Respekt "Daumenhochheb"
Deine Frage wird dir sicherlich kaum jemand beantworten können, dazu fehlen noch einige Informationen, z.B. wieviele BRM ihr seit? Wann macht ihr Eure Sitzungen sonst? Wieviele ErsatzM. habt ihr? Ich gehe mal davon aus, dass du nicht alleine im BR bist. Also rückt ein ErsatzM nach wenn du nicht kannst. Und wie kommst du darauf, das ohne dich nicht Beschlüsse gefasst werden können??
Ich empfehle dir/euch schnellstmöglich eine Schulung zu besuchen.
Verwandte Themen
Kann ein Wirtschaftsausschuss Beschlüsse fassen
ÄlterHallo zusammen, wir stolpern bei unserem neu (durch den GBR) gebildeten Wirtschaftsausschuss darüber, ob ein WA Beschlüsse fassen kann oder nicht. Hier im Netz gibt es ja folgende Auffassungen darübe
Beschlüsse rückwirkend - zulässig?
ÄlterKann man eigentlich rückwirkend Beschlüsse fassen bzw. Beschlüsse nochmals gestätigen? Wir haben in einer ganz kurzfristig einberufenen außerordentlichen Sitzung einen Beschluss gefasst. 2 BRM's (7-
Darf der BA Beschlüsse fassen?
ÄlterDarf der BA beschlüsse fassen für den BR? nach 99 BetrVg? Der BRV ist der Meinung das in unserem 9 Gremium der BA Beschlüsse fassen darf auch wenn nur 3 BA Mitglieder anwesend sind. Es gibt keine G
Beschlußfassung - können wir rechtswirksame Beschlüsse fassen zu Themen, die nicht auf der Tagesordnung stehen?
ÄlterEin freundliches Hallo ans Forum, wir hatten auf unserer letzten BR-Sitzung den TOP "Info Schulungen im Hause". Bevor wir dieses Thema erörtern hat der BR-V das Wort ergriffen und uns mitgeteilt, da
Listennachrücker werden nicht angenommen, eine grade BR-Mitgliederzahl - wie können sie nun mit 6 Mitglieder Beschlüsse fassen?
ÄlterIch brauche mal dringend Rat. Obwohl ich auf der Nachrückerliste das nächste BR-Mitglied gewesen wäre, übergeht man ( besser der Vorsitzende ) mich ständig. Ein Kollege hat gekündigt, ein Listenna