Beschlußfassung - können wir rechtswirksame Beschlüsse fassen zu Themen, die nicht auf der Tagesordnung stehen?
Ein freundliches Hallo ans Forum, wir hatten auf unserer letzten BR-Sitzung den TOP "Info Schulungen im Hause". Bevor wir dieses Thema erörtern hat der BR-V das Wort ergriffen und uns mitgeteilt, das er zu einem Tagesseminar über die Rechte von Schwerbehinderten gehen möchte. Er wollte, dass wir gleich einen Beschluß darüber fassen. Es kam zur Abstimmung und sein Begehren wurde bewilligt. Frage: Können wir rechtswirksame Beschlüsse fassen zu Themen, die nicht auf der Tagesordnung stehen? Oder gehört diese Seminar zu o.g. TOP? Bitte Antwort
Community-Antworten (4)
27.07.2006 um 17:04 Uhr
wertigo, "Info Schulungen im Hause" beinhalten keinen Beschluss, sondern ist eine Information und nicht mehr!
Ihr könnt während der Sitzung einen Beschluss fassen, aber nur wenn der Antrag zur Beschlussfassung von den BR-Mitgliedern nachträglich zur Tagesordnung aufgenommen wird.
Meiner Meinung nach ist dieser von euch gefasste Beschluss ungültig.
27.07.2006 um 17:14 Uhr
@ wertige
Seh ich wie Mona-Lisa. Wenn ihr zu Beginn der Sitzung eine Änderung der TO auf Antrag des BRV beschlossen hättet, und zwar einstimmig, dann hättet ihr einen Beschluss zu dieser Schulung machen können.
Der TOP " Info Schulungen im Haus" ist erstens nur eine Info und zweitens "im Haus" - da geht es wohl um hausinterne Schulungen, und nicht um eine schulung bei einer Einrichtung außer Haus.
Das bedeutet auch für mich: der Beschluss ist nicht rechtsgültig.
27.07.2006 um 22:51 Uhr
Hallo wertigo, Genau richtig was RolfH geschrieben hat. Man kann jederzeit auf Antrag ein TOP während der Betriebsratssitzung dazu setzen. Wichtig ist dabei das dieser TOP EINSTIMMIG zugestimmt wird. Sollte dies nicht einstimmig beschlossen worden sein, so hat der BRV diesen TOP zur nächsten Betriebsratssitzung auf die Einladung zu nehmen.
gruß Michi
28.07.2006 um 00:16 Uhr
Ich denke, dazu gehört auch, dass zur Sitzung ordentlich geladen wurde und der BR vollzählig ist (Ersatzmitglieder). Dann kann man über die Erweiterung der Tagesordnung einen einstimmigen Beschluss fassen. Entsprechend muss dies auch im Protokoll dokumentiert werden. Das klingt pedantisch, aber denkt immer daran, dass sowas auch vor dem AGer Bestand haben muss!
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