Unterschied Werksvertrag- Scheinwerksvertrag für LeihAN?
Wie unterscheide ich einen Werksvertrag mit LeihAN von einem Scheinwerksvertrag? Und wann ist der BR bei wechem Vertag für die LeihAN zuständig?
Community-Antworten (8)
12.06.2008 um 09:08 Uhr
@rainer w Wie viele Tage hast Du Zeit?
12.06.2008 um 09:53 Uhr
@rainer w,
da das auch bei uns ein aktuelles Thema ist, hier ein Link, der uns sehr geholfen hat genau zu unterscheiden......
12.06.2008 um 13:01 Uhr
@Kölner Du weißt doch, ein BR Miglied hat nie Zeit. Aber Spaß beiseite der Werksvertrag exestiert schon seit über einem Jahr, nur wird es langsam Zeit das wir in die Gänge kommen sollten wir Wirklich MBR rechte in dieser Angelegenheit haben. Bin auch ab Montag erst mal 400km südl. für 3 Tg. auf KBR Sitzung. Danke!
@pirat Da ich mich auch öfters in diesem hessischem Dörflein rumtreibe, hätte ich eigentlich auch selber darauf kommen können. Trotzdem Danke!
12.06.2008 um 13:20 Uhr
rainer w,
grundsätzlich muss der AG in jedem Falle der Eingliederung in den Betriebsablauf von beliebigen AN, die Tätigkeiten im Kerngeschäft des AGs übernehmen (die auch ein Betriebsangehöriger tun könnte) den BR nach § 99 BetrVG beteiligen (d.h. zunächst unterrichten).
Der BR entscheidet dann, ob es sicht um AN handelt, und ob er Zustimmungserfordernis hat.
12.06.2008 um 13:44 Uhr
@w-j-l Meine Frage bezieht sich hier nicht nur auf den 99ziger, sondern ob wir eine Zuständigkeit wie auch für unsere festangestellten AN haben; quasi quer durch ganze BertVG.
12.06.2008 um 17:08 Uhr
@rainer w, bei einem echten Werksvertrag seit ihr aussen vor!
13.06.2008 um 03:05 Uhr
@pirat Genau da liegt der Hase im Pfeffer, was ist ein echter und was ist ein unechter. Bei uns gibt es da 2 Gruppen. Einmal die ganz normalen LeihAN und dann die,die aufgrund eines Werkvertrages bei uns arbeiten (Kommesionierung). Bei dieser Arbeit bekommen sie von unserem Vorgesetzten gesagt was sie wann und wieviel sie zu leisten haben. Aus diesem Grund scheint mir das alles ein bißchen Suspekt und ich bezweifel das dies ein echter Werksvertrag ist ?
13.06.2008 um 09:33 Uhr
@ rainer w ab wann es sich um einen Scheinwerkvertrag handelt.... • Gibt der Einsatzbetrieb Anweisungen bzgl. der Ausführung der Arbeiten? • Arbeiten die Stammarbeitnehmer und die Fremdfirmenbeschäftigten vermischt (z.B. in Gruppen) zusammen? • Nimmt der Einsatzbetrieb Einfluss auf Zahl, Qualifikation oder Arbeitszeit der Fremdfirmenarbeitnehmer? • Werden die Fremdfirmenbeschäftigten vom Leitungspersonal des Einsatzbetriebes eingesetzt, beaufsichtigt oder angewiesen? • Hat das Fremdunternehmen kein eigenes Leitungspersonal im Einsatzbetrieb eingesetzt? • Werden Stundenzettel vom Einsatzbetrieb abgezeichnet oder dessen Zeiterfassungsgeräte benutzt? • Werden die Arbeiten des Fremdunternehmens nach Stunden abgerechnet? • Werden Maschinen, Werkzeug oder Material vom Einsatzbetrieb gestellt?
diesen Auszug aus der Text von Uwe Michalski über seine Abhandlung zum Thema Leiharbeiter und Scheinwerksvertrag" habe ich an die GL verteilt.....mit dem Hinweis, dass der BR, alles mit Argusaugen überwacht und keine Zuwiderhandlung duldet. Mit dem Vorarbeiter der Scheinwerksvertragler habe ich ein sehr interessantes Gespräch geführt. Die Krux an der ganzen Sache ist, genau diese Scheinwerksvertragler, waren vorher als Leiharbeiter in unserem Betrieb, mit der gleichen Arbeit betraut. :-(
Das zeigt wie inovativ die GL unser Profitcenter neu aufstellen will. Unsere Aufgabe ist es besser sein......
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