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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Werksvertrag

K
Kuchen
Aug 2017 bearbeitet

Hallo zusammen, in unserem Betrieb will man einen Teil der Logistik mit einen Werksvertrag ersetzen. Die Geschäftsführung hat mir zugesichert das kein MA entlassen wird, sie sollen nur in anderen Bereichen da wo Personal fehlt arbeiten. Wer kann mir Tips für eine BV für einen Werksvertrag geben und dürfte die GF diesen Werksvertrag erzwingen?

Viele Grüße und Danke für eure Antworten

1.09104

Community-Antworten (4)

S
Streikposten

04.02.2012 um 12:33 Uhr

Der AG kann Werksverträge abschließen, dass unterliegt nicht der MB. Aber der BR sollte sich diese zeigen lassen und prüfen, sind es wirklich Werksverträge oder Scheinwerksverträge?? Scheinwerksverträge wären dann wohl ein Verstoß gegen das AÜG. Dann wäre es ein Fall für den Zoll und die Sozialversicherungen. Bei Verdacht solcher Scheinwerksverträge, sollte der BR auf Einstellung also § 99 drängen und ggf. dem AG die Beschäftigung dieser AN notfalls mit Beschlussverfahren bis zum Abschluss der § 99 untersagen/untersagen lassen.

PS: Es war auch ein Thema der letzten Monitor (ARD) Sendung, dass AG nun versuchen per Werksverträge(Scheinwerksverträge) die Probleme bei Leiharbeitern (gleicher Loh) auszuhebeln

K
Kuchen

04.02.2012 um 13:39 Uhr

Danke Streikposten, der Beitrag von Monitor war sehr Intressant, aber eine kurze Frage noch: Die Umbesetzung der MA von der Logistik in einen anderen Bereich ist ja Mitbestimmungspfl. Können wir auf dieser Schiene nichts machen. Beispiel wir stimmen der Umbesetzung nicht zu so kann der AG ja nicht den Werksvertrag rein holen.

S
Streikposten

04.02.2012 um 15:30 Uhr

Nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG bedarf die Versetzung eines Arbeitnehmers der Zustimmung des Betriebsrats. Versetzung ist nach der Legaldefinition des § 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die entweder die Dauer von einem Monat voraussichtlich überschreitet oder mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit geleistet werden muss.

siehe aber auch: http://www.arbeitsrecht.de/rat-vom-experten/betriebsrat/alltagshelfer-fuer-den-betriebsrat/versetzung.php

Nun bedarf es aber Versagungsgründe lt. BetrVG.

Letztlich muss aber auch ein Versagen des BR nicht dazu führen, dass der AG Werksverträge abschließt.

Also, prüfen sind es wirklich ECHTE Werksverträge?? Wenn nein dann dieses angehen und ruhig dem AG erklären, dass man das Thema "Werksverträge" sehr tiefgehend prüfen würde.

Also, das Ganze wirklich prüfen ob es wirklich Werksverträge sind, also die harten Kriterien dafür prüfen!

G
ganther

04.02.2012 um 23:51 Uhr

Der beste Hebel für die Kollegen dürfte in diesem Fall der §111, 112 BetrVG sein. Da kommst du weiter als mit dem 99 rumzuhampeln

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